Will meinen Mietvertrag kündigen, Vermieter ist aber im Ausland, reicht eine Kündigungsbestätigung
per email als Beweis, dass ich die Kündigung rechtmäßig und fristgerecht eingereicht habe, falls es zum Streit kommen sollte?
Oder sollte ich mir eine schriftliche Kündigung per Post zusenden lassen?
Hab auch gelesen, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung sei und deswegen gar keine Bestätigung nötig sei?
Danke für eure Antworten!
6 Antworten
Will meinen Mietvertrag kündigen, Vermieter ist aber im Ausland, reicht eine Kündigungsbestätigung
Schicke die Kündigung per Einwurfeinschreiben,dann gilt sie als zugestellt!
Wenn diese zum 3 Februar beim Vermieter eingeht,kannst Du zum30.4. kündigen sofern die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.
Eine Kündigung muß mit Originalunterschrift(en) der jeweiligen Vertragspartei versehen sein. Dieses Kriterium ist per E-Mail nicht gegeben. Auch nicht per Fax.
Im Streitfall würde die Kündigung als nicht zugestellt gelten.
Oder sollte ich mir eine schriftliche Kündigung per Post zusenden lassen?
Fragen kostet nichts. Wenn Du Glück hast macht es der Vermieter. Wenn Du höflich darum bittest. Muß er aber nicht.
Vermieter im Ausland. Gibt es keinen Ansprechpartner, z. B. einen Verwalter, in Deutschland?
per email als Beweis, dass ich die Kündigung rechtmäßig und fristgerecht eingereicht habe, falls es zum Streit kommen sollte?
entscheidend, daß eine Kündigung wirksam wird ist nicht das fristgerechte Absenden, sondern die fristgerechte Zustellung beim Vermieter, nämlich bis zum 3. Werktag des Monats. Wenn der Vermieter also die Kündigung bis zum 3.2.2012 erhält ist Dein Mietverhältnis am 30.04.2012 beendet.
Oder sollte ich mir eine schriftliche Kündigung per Post zusenden lassen?
Eine Kündigungsbestätigung ist nicht notwendig, denn es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung die keiner Bestätigung bedarf.
Mein Tipp:
Sende Deine Kündigung per Einwurfeinschreiben an die Adresse des Vermieters in Deutschland. Den Tag der Zustellung notiert der Postbote und Du kannst die fristgemäße Zustellung per Sendungsverfolgung nachweisen.
Schicke auf keinen Fall die Kündigung per "Einschreiben mit Rückschein", denn dann läufst Du Gefahr, daß der Vermieter bzw. der Postbevollmächtigte des Vermieters die Sendung nicht bzw. rechtzeitig, also spät. am 3.2.2012 abholt. Dann wäre die Kündigung nicht wirksam.
Na sowas, was wäre wenn jetzt im Hause was passiert, da muß es doch einen Ansprechpartner geben, wenn das so ist, dann ist das ein Versäumnis des VM.
Du musst nur Sorge tragen, dass der Vertragspartner die Kündigung rechtzeitig in seinem Machtbereich hat. Wenn er sich im Ausland aufhält. ist es sein Problem dafür zu sorgen, dass die Post ihn erreicht.