Eigenbedarfskündigung mit falscher Frist
Hallo und guten Abend,
ich wohne seit 13 Jahren in einem gemieteten Haus und dürfte somit 9 Monate Kündigungsfrist durch den Vermieter haben.
Jetzt habe ich vom neuen Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung mit 6 Monaten Frist bekommen. Den Eigenbedarf glaube ich mal.
Meine Frage lautet, ob ich der Kündigung wiedersprechen muss und wenn ja, in welchem Zeitraum. Oder ist die Kündigung einfach unwirksam, also wie nicht geschrieben ?
Viele Grüße
Rolf
3 Antworten
Meine Frage lautet, ob ich der Kündigung wiedersprechen muss und wenn ja, in welchem Zeitraum. Oder ist die Kündigung einfach unwirksam, also wie nicht geschrieben ?
Sie ist trotzdem wirksam, schau hier:
Wird durch ein Versehen oder auch z.B. wegen einer unvorhersehbare Verzögerung beim Zugang des Schreibens die Kündigungsfrist falsch angegeben, so bleibt die Kündigung nach wohl überwiegender Ansicht dennoch wirksam (OLG Ffm NJW-RR 1990, 337, Hamm MDR 94,56). Die Kündigung wird - statt zum engegebenen Zeitpunkt - erst zu einem späteren Zeitpunkt (bei dem die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten ist) wirksam. Man nennt dies Umdeutung der unwirksmen (verfristeteten) Kündigung in eine wirksame (fristgerechte) Kündigung.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_form.htm
Du könnest eine Umzugshilfe in Form von Geld fordern, wenn der Vermieter früher rein möchte.
MfG
Johnnymcmuff
Hm....gemietetes Haus...... da kenne ich mich nicht so aus. Ich denke das BGB ist auch darauf anwendbar.
Jedoch....Du hast einen NEUEN!!! Eigentümer. Da gilt m.M.n. erst einmal die gesetzliche Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung von 3 Jahren. ³577 BGB
Zudem hat jedes Bundesland auch noch darüber hinaus gehende Sperrfristen. Berlin zum Beispiel hat eine sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen von 10 Jahren.
Auch sind bei Eigenbedarfskündigungen ganz streng einzuhalten Vorgaben zu beachten. Vergisst man als Eigentümer auch nur eine davon im Kündigungsschreiben anzugeben, ist die Kündigung unwirksam. Ein "Nachreichen" fehlender Vorgaben ist nicht zulässig. Es muss quasi erneut gekündigt werden mit entsprechend einzuhaltenden Fristen.
Beispielhafter Link http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/
Vielleicht musst Du gar nicht nach 9 Monaten ausziehen...........
Tatsächlich wirkt die Kündigung mit zulässiger Frist von 9 Monaten. Insofern müsste man ihr nicht widersprechen, kann aber auf den Irrtum aufmerksam machen oder zu seinem Vorteil nutzen und vorfristigen Kündigungstermin gegen "Umzugskostenbeihilfe" akzeptieren.