Darf der Eigentümer eine gekündigte Wohnung vor der Übergabe betreten?

8 Antworten

Wie soll eine Neuvermietung erfolgen, wenn Mietinteressenten eine Whg.nicht vorher besichtigen können und die auch eine Kündigungzeit von mind. 3 Monate haben, wenn diese Praxis Fakt würden und eine Vermietung erst nach Auszug erfolgen könnte, dann wrden Wohnungen nicht teuer sondern unbezahlbar. Ich kenne einige Vermieter die, die Whg.wegen solcher Unvernüftigkeiten nicht mehr vermieten.

HenryVincent  21.05.2016, 08:22

LOOOLLLL UND WAS MACHEN DIE DAMIT ? Sie verotten lassen ? Rechnet sch natürlich mehr. Jetzt sind die aktuellen Mieter auch noch schuld an den Kündigungsfristen der neuen Mieter ? Wie absurd ! Vor allem jetzt bei der Wohnungsknappheit. Es gelingt so gut wie keinem nahtlos ohne mindestens einen oder zwei Monat doppelt zu zahlen für alte und neue Wohnung umzuziehen und schliesslich geht das auch nicht von heute auf morgen komplett, wenn man eh noch die sog. Schönheitsreparaturen machen muss. Was für eine dumme Antwort. Wenn es keinen berechtigten Widerspruch gegen die Kündigung gibt, wird der VM sehr schnell den Zutritt durchsetzten können. Die Frage ist nur, warum er selbst auf keinem Übergabetermin bestand im Vorfeld schon.... 

Ein Mietverhältnis wird gekündigt. Zwischen Mieter und Vermieter wird kein Übergabetermin vereinbart bzw. kann nicht vereinbart werden, da beide Vertragspartner sich gegenseitig nicht dazu auffordern.

Bei der Wohnungsrückgabe handelt es sich um eine Bringschuld, d.h. der Mieter muß eigenständig und ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter die Wohnung zum gekündigten Termin übergeben.

Darf nach dem Mietende der Eigentümer das Mietobjekt ohne Ankündigung betreten?

nein

Oder muss man erst die Schlüsselübergabe abwarten/erwirken?

ja

Ist es dem Eigentümer erlaubt einen Ersatzschlüssel einzubehalten ohne die Zustimmung/Kenntnis des Mieters?

Der Vermieter darf, wenn der Mieter damit einverstanden ist, einen Ersatzschlüssel einbehalten. Allerdings darf diesen der Vermieter ohne vorherige Kenntnis des Mieters nicht benutzen.

Was wäre zu tun wenn trotz Kündigung der Mieter weiter in der Wohnung verbleibt bzw. dies lediglich vermutet wird und man als Eigentümer ohne Schlüssel nicht nachschauen kann?

dann muß ein Räumungsurteil erwirkt werden.

TETTET  14.05.2012, 09:55

Wie kommst Du denn darauf?

Darf nach dem Mietende der Eigentümer das Mietobjekt ohne Ankündigung betreten?

nein

Nemisis2010  14.05.2012, 16:54
@TETTET

Wie kommst Du denn darauf?

weil noch keine Schlüssel- und Wohnungsübergabe stattgefunden hat und der Mieter trotz Mietende den Besitz an der Wohnung damit noch nicht aufgegeben hat.

Gerhart  12.05.2012, 12:42

Zu allererst muss der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses innerhalb 14 Tagen nach Mietende rechtswirksam widersprechen, sonst wird durch Verbleiben des Mieters in der Mietsache ein unbefristetes Mietverhältnis fortgesetzt, die Kündigung wäre wirkungslos.

Nach dem Mietende kann selbstverständlich der Vermieter die Wohnung betreten - du bist ja schließlich nicht mehr der Mieter - kannst also auch nicht auf "deinen Hausfrieden" bestehen, den gibt es nicht mehr nach einem Auszug! Mach also einen Übergabetermin, gib die Schlüssel zurück und gut ist es. Alles andere ist hier konstruiert!

HenryVincent  21.05.2016, 08:14

Es handelt sich bei dem TE um den Vermieter der seinerseits schreibt, dass er selbst keinen Übergabetermin angestrebt hat. Dafür wird es Gründe geben.... Etwaige Äusserungen hier von selbsternannten Rechtskundigen, die unterstellen, der Mieter hätte sich aus dem Staub gemacht sind reine Spekulation. Ebenso weis man gar nicht ob die Kündigung überhaupt rechtswirksam ist oder ob da ein Widerspruch noch läuft. Oder weshalb gekündigt wurde. 

er darf die wohnung nach mietende betreten, was aber mangels schlüssel nicht möglich ist. einen reserveschlüssel darf er nicht behalten. kann er die wohnung nach vertragsende nicht betreten, kann er die entstehenden kosten der überschrittenen mietzeit dem ex-mieter in rechnung stellen, genauso den evtl. nötigen schlüsseldienst zum öffnen der tür und die neuinstallation eines schlosses. (da gibt es allerdings fristen, die erstmal verstrichen sein müssen, siehe mietnomaden).

DonFredericus 
Beitragsersteller
 12.05.2012, 11:54

Müsste man für die Forderung von etwaiigen Mietausfällen erst Nachweise eines Interessenten erbringen (man hätte ja die Chance gehabt, bereits bei Erhalt der Kündigung einen Nachmieter zu suchen)?

Oder zunächst eine Übergabe gefordert haben ehe man was einklagen will/kann?

Schwieriges Thema...

piadina  12.05.2012, 14:33
@DonFredericus

die übergabe mußt du fordern, mit termin und ersatztermin. den mietausfall mußt du nicht nachweisen, es ist ja deine sache, wie du die wohnung weiter verwendest. könnte ja sein, daß du möbel darin lagern möchtest.

Deine Fragestellung ist etwas komisch.

eine Übergabe liegt ja in beiderseitigen Interesse.

Bist du der Vermieter, kanste dem Mieter, wenn keine Übergabe was, quasi ALLES anlasten.

Der Mieter hat bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses Hausrecht.

Vorher hat der Vermieter da unaufgefordert nix verloren.

Wenn das Mietverhältnis abgelaufen ist, würde ich als Vermieter einfach in die Wohnung reingehen, auch ohne Schlüssel.

Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Sachen vom (Ex) Mieter da sind, würde ich die einfach rausstellen und rotzfrech behaupten, dass die Übergabe doch stattgefunden hat.

HenryVincent  21.05.2016, 08:26

...womit du dich gleich zweifach derbe strafbar gemacht hast.

Alleine der Besitz eines Nachschlüssels ohne OK des Mieters und das Betreten ohne dessen Wissen ist illegal.

Und die Enternung seines Besitzes ist ebenfalls ohne einen richterlichen Beschluss strafwürdig und verboten. 

Da auch der VM nichts beweisen kann ohne Übergabetermin kann er mitnichten dem Mieter " alles anlasten" lol

DonFredericus 
Beitragsersteller
 12.05.2012, 11:32

Was man macht und was man davon darf sind immer zwei paar Schuhe...und ich will bzw. wir wollen auf der sicheren Seite sein...

Man muss die Sachen zunächst gesichert aufbewahren sofern man überhaupt schon rein darf. :-/

(vgl. http://immobilientutor.de/verwaltung/mietnomanden-vermieter.html)