Wohnungskündigung nicht Fristgerecht eingegangen & um einen Monat verschoben.Kündigung dann Nichtig?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wir haben unsere Wohnung am 30.12.2010 bei der post (ohne Einschreiben) abgegeben. Die Kündigung haben wir zum 31.03.2011 ausgesprochen. Laut Vermieter kam die Kündigung jedoch erst zwei Wochen später, also Mitte Januar an. Das Kündigungsdatum wurde somit nicht akzeptiert und vom Vermieter auf den 30.04. verschoben. Da ein Wohnungswechsel einen Monat später für uns jedoch nicht mehr in Frage kam, bzw. sowohl zeitlich, als auch finanziell möglich ist, haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir seinen Widerspruch bzgl. der Kündigungsfrist anerkennen, jedoch die Kündigung zum 30.04. nicht aufrechterhalten wollen, sondern das Mietverhältnis unter diesen Umständen auch über den 30.04. hinaus fortführen möchten. Der Vermieter möchte die Kündigung nun jedoch aufrecht erhalten, da er die Wohnung verkaufen möchte. Egal ob vermietet oder unvermietet. Er hat uns eine Verlängerung bis 31.07. eingeräumt. Jedoch haben wir nun weder eine neue Wohnung in Aussicht, noch Zeit uns darum zu bemühen, geschweige denn momentan Geld für Umzug, Kaution und Makler.
Meine Frage nun: Ist die Kündigung auch dann noch gültig, wenn der Vermieter das Kündigungsdatum nicht anerkennt und um einen Monat nach hinten verschiebt, weil der Brief zu spät eingegangen ist? Oder ist die Kündigung dann nichtig, wenn ich das verschobene Datum nicht akzeptiere?
Vielen Dank vorab!
9 Antworten
Wenn ihr nicht ausziehen könnt,dann bleibt einfach drin und zahlt eure Miete normal weiter.
Da kein zwingender Grund vorliegt euch berechtigt fristlos zu kündigen,dauerts mindestens 2 Jahre bis er euch raus hat.Das dürfte zeitlich ausreichen um etwas neues zu organisieren.
Alles Gute!
>>Da kein zwingender Grund vorliegt euch berechtigt fristlos zu kündigen ...<<
So ein Quatsch! Das Mietverhaeltnis wurde doch bereits vom Mieter gekuendigt. Wieso sollte der Vermieter hier also einen Kuendigungsgrund benoetigen? Da muss nix mehr gekuendigt werden weil laengst wirksam gekuendigt wurde.
Wenn der Mieter sich hier nicht mit dem Vermieter einigen kann, muss er zum 30.4. raus. Einfach weiter Miete bezahlen und drin bleiben kann (und wird hier wohl auch) sehr teuer werden!
KÜNDIGUNG SCHICKT MAN NUR PER EINSCHREIBEN!!!
Der Vermieter hat hier ueberhaupt nichts "umdatiert". Er besteht lediglich auf Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist.
Die Kuendigung selbst wurde von euch ja bereits wirksam ausgesprochen. An der gibt's nix mehr zu ruetteln, die steht. Allerdings nicht zu dem von euch gewuenschten vorzeitigen Termin sondern eben erst zum Ablauf der gesetzlichen Kuendigungsfrist, also zum 30. April.
Sollte die Kuendigung jedoch entgegen den Angaben des Vermieters spaetestens am 5.1. zugegangen sein und ihr koennt das auch beweisen, wuerde die Kuendigung bereits zum 31.3. wirken.
Der Vermieter hat hier ueberhaupt nichts "umdatiert".
Doch, genau das hat er, denn der Mieter hat nie eine Willensäußerung zur Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.04. abgegeben, die Willensäußerung war eindeutig, er schrieb weder "oder später" noch "oder zum nächstmöglichen Termin" oder sonst irgendetwas...
Die Kündigung so wie Ihr sie abgegeben habt ist unwirksam. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist wäre eine Umdeutung, die keine rechtliche Grundlage hat, da sie nicht Eurem Willen entspricht und so von Euch nicht geäußert wurde. Das Mietverhältnis besteht also weiterhin gemäß Mietvertrag und ist ungekündigt...
Falsche Antwort!
danke für die vielen antworten. ja, ich weiß schon, dass man die wohnung nicht unbedacht kündigt und wenn dann eigentlich auch nur mit einschreiben. ich dachts mir schon, dass das nicht so einfach ist, diese kündigung dann wieder zurück zu ziehen. naja, dann wird wohl doch nen umzug ins haus stehen, wenn es sich der vermieter nicht nochmal anders überlegt.
vielen dank erstmal!
danke für die vielen antworten. ja, ich weiß schon, dass man die wohnung nicht unbedacht kündigt und wenn dann eigentlich auch nur mit einschreiben. ich dachts mir schon, dass das nicht so einfach ist, diese kündigung dann wieder zurück zu ziehen. naja, dann wird wohl doch nen umzug ins haus stehen, wenn es sich der vermieter nicht nochmal anders überlegt.
vielen dank erstmal!
das kam mir auch in den sinn, nachdem ich´s bei der post abgegeben hatte.
aber, das war nicht die frage! ;) ich will wissen ob die kündigung nun zum 30.04. wirksam oder ob diese nun nichtig ist, wenn sie zu spät beim vermieter eintraf. ich möchte jetzt halt in der wohung bleiben und will wissen ob ich dies darf! (auch wenn der vermieter die kündigung nun zum 30.04. datiert hat und aufrechterhalten möchte)