Härtefall bei Kündigung nach §573a Abs. 1
Hallo,
nehmen wir an, Vermieter und Mieter wohnen gemeinsam in einem Zweifamilienhaus. Und es kommt zu Streitigkeiten wegen verschiedenen Themen in den 3 Jahren Mietzeit. Nun kriegt der Vermieter zwar mit, dass der Mieter vor hat zu bauen und "irgendwann" wenn fertig gebaut, auszuziehen. Vermieter hält es aber überhaupt nicht aus mit dem Mieter und kündigt außerordentlich nach §573a Abs. 1 den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin (inkl. den zusätzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist).
Hätte nun der Mieter die Möglichkeit durch einen Rechtsanwalt einen Härtefall durchzusetzen und den Auszug zu verschieben, bis er fertig gebaut hat und dann erst auszieht?
Falls dies nicht möglich wäre, welche Optionen hätte dann der Vermieter?
Danke schon mal für eine Antwort.
Gruß, Benny
5 Antworten
Wo liegt hier ein Härtefall vor? M. E. ist hier keiner ersichtlich. Der Mieter kann zwar der Kündigung widersprechen und gewinnt vielleicht etwas Zeit. Aber der Termin "irgendwann fertig gebaut und ausziehen" rechtfertigt keinen Härtefall. Irgendwann kann innerhalb der nächsten drei bis 20 Jahre sein. Oder nie. Denn der Mieter hat vor zu bauen, nicht aber, dass er mit dem Bau bereits begonnen hat und schon gar nicht, dass die Fertigstellung in nächster Zukunft liegt. Und es ist auch kein Härtefall, nur weil der Mieter direkt ins Eigenheim ziehen will. Und wenn man sich im Zweifamilienhaus mit dem Vermieter anlegt, muss man damit rechnen, bis zur Fertigstellung des noch nicht im Bau befindlichen Eigenheimes in eine andere Mietwohnung zu ziehen.
Mieter hat Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass sowieso zu einem Termin, 6 Monate nach Kündingungstermin, ein Wohnobjekt zur Verfügung stehen dürfte und somit ein Auszug zu diesem Termin geplant ist. Mieter werde angeblich ein Immobilienprojekt zur Eigennutzung verwirklichen.
Nun frage ich mich, ob der Widerruf berechtigt ist und wie meine Chancen stehen, den Mieter doch zum Kündigungstermin draußen zu haben. Wir haben Dauerstreit und außerdem hat Meiter bereits Vermieter beleidigt (polizeilich aufgenommen).
Hätte nun der Mieter die Möglichkeit durch einen Rechtsanwalt einen Härtefall durchzusetzen und den Auszug zu verschieben, bis er fertig gebaut hat und dann erst auszieht?
Es besteht vielleicht die Möglichkeit die Kündigungsfrist rzwas in die Länge zu ziehen, aber bestimmt nicht, bis der der Mieter fertiggebaut hat (es sei denn, das würde sehr schnell gehen)
Ich glaube nicht, das man sich da auf Härtefall berufen kann.
Der Mieter hat die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen weil
angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. (BGB § 574 Abs. 2)
Angemessener Wohnraum muß nicht zwingend das Eigenheim sein.
Man kann auch vorübergehend eine andere Wohnung mieten.
Von Härtefällen ist in dem Paragrafen nicht die Rede. Und "Irgendwann bauen und ausziehen zu wollen" klingt auch nicht so richtig nach Härtefall.