Fristlose und Ordentliche Kündigung - großen Formfehler - wirksam?

4 Antworten

Das Kündigungsschreiben vom 6.5.19 bezieht sich auf eine fristlose Kündigung? Wurde diese erneute Kündigung begründet? Wenn nicht begründet ist diese erneute Kündigung unwirksam.

Die ordentliche Kündigung zum 28.02.2020 kann auch nur wirksam sein, wenn die Begründung genannt wurde. Da die fristlose Kündigung vom 24.4.19 unwirksam ist, kann die hilfsweise und vorsorgliche ordentliche Kündigung im Kündigungsschreiben auch nur unwirksam sein.

..."Mietvertrag mit Mieträume muss geräumt werden." Ein Mietvertrag muss nicht geräumt werden. Mieträume ? Hast du einen gewerblichen Mietvertrag? Dann wäre die ordentliche Kündigung vom Datum her auch unwirksam.

Birgit7575 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 17:01

habe ich online ein Anwalt gefragt,

Sehr geehrter Fragesteller,

eine ordentliche Kündigung ist bei Wohnraum grundsätzlich ausgeschlossen. Aus dem Grund müsste auch die Frist zum Februar 2020 nicht akzeptiert werden.

Im Übrigen ist die Kündigung durch die Nachzahlung auch wirkungslos (§ 543 BGB), insbesondere die zweite Kündigung, da zu dem Zeitpunkt kein Verzug mehr bestand und die erste Kündigung wegen des Formfehlers der fehlerhaften Bezeichnung unwirksam war.

Insofern könnten Sie beide Kündigungen zurückweisen und auch über Feb. 2020 darin wohnen bleiben, sofern im Vorfeld kein Zahlungsverzug bestanden hatte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhart  10.05.2019, 08:39
@Birgit7575

Die Frage, ob du Wohnraum- oder Gewerbemietvertrag abgeschlossen hast, wurde nicht von dir beantwortet. Ansonsten deckt sich die Aussage des Rechtsanwaltes mit meinem Kommentar.

Meine Miete wurde wegen Mangel 2x gemindert, 

Was war der Grund der Mietminderung? Wie hoch wurde die Miete monatlich gemindert.

Eine ungerechtfertigte Mietminderung kann zur Kündigung führen. Kündigung möglich ab 1 Miete + 1 Cent.

Heute kam NOCH EIN EINSCHREIBEN EINWURF ( datiert 6.5.19), mit der Begründung, dass Schreiben vom 24.4.19 wegen Formfehler erlischt. Formfehler: 24.4.19 stand, dass ich Garage und Laden räumen soll, aber ich besitze von denen KEINEN Laden und keine Garage.neuen Einschreiben 6.5.19: Kündigung: Mietvertrag mit Mieträume muss geräumt werden.

Also gibt der Vermieter zu, dass die erste Kündigung unwirksam war.

Seine 2. Kündigung ist ebenfalls unwirksam, weil es ja keinen Kündigungsgrund mehr gibt.

Bezüglich Nebenkostenabrechnung, würde ich einen Fachmann fragen.

Renick  09.05.2019, 16:40
Bezüglich Nebenkostenabrechnung, würde ich einen Fachmann fragen.

Schulden aus einer Nebenkostenabrechnung ist kein Grund, um deswegen kündigen zu können. Sowohl 543 als auch 569 beziehen sich nur auf die laufenden Mietzahlungen.

Ein seltsames Wirrwar von Deinem Vermieter, das ich hier so ohne weitere Infos nicht nachvollziehen kann....

Das Wichtigste an einer Kündigung ist die Begründung. Diese hast du aber leider nicht dazu geschrieben. Daher kann man dir so keine Antwort geben. Schreib die vollständige Kündigung in den Kommentar oder schreib mir als pn, wenn du nicht öffentlich schreiben möchtest.

Birgit7575 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 16:34

Keine Problem mache ich gerne:

Da die fristlose sowie ordentliche Kündigung vom 24.4. fehlerhaft waren, kündigen wir hiermit erneut fristlos oben genannten Wohnmietvertrag wegen Zahlungsverzug mit mehr als 2 Monatsmieten nach Maßgabe de s§ 543 ABs. 2 Ziff. 3BGB. Ihr Mieterkonto weist gemäß dem beiliegenden Kontoauszug einen aktuellen Rückstand in Höhe von … auf.

Die Rücknahme findet am …. in der Mietwohnung statt. Zu diesem Termin, bei dem wir um Ihre persönliche Anwesenheit bitten, sind alle Mieträume einschließlich der Nebenräume und- flächen sowie die dort befindlichen Ausstattungsgegenstände ( zb. Sanitätereinrichtungen, Herde. usw...) in einem sauberen, besenreinen und vertragsmäßigen Zustand zu übergeben. Sämtliche zum Mietobjetkt gehörenden Schlüssel, auch nachgefertigte sind gekennzeichnet zurückzugeben.

Renick  09.05.2019, 16:38
@Birgit7575

Und wie hoch soll dein aktueller Rückstand sein und aus welchen Monaten?

Oder ist aktuell gar nichts offen?

Birgit7575 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 16:48
@Renick

ist nichts mehr offen, habe ich am 1.5.2019 überwiesen, nachdem die erste Kündigung kam habe ich es beglichen um die fristlose Kündigung umzugehen, damit ich mit WOhnungssuche bis nächstes Jahr Zeit habe !

Renick  09.05.2019, 17:05
@Birgit7575

Dann schreib dem Vermieter einen Brief, in dem du die Kündigung nicht anerkennst, da sie wirkungslos ist. Mehr brauchst du nicht schreiben, keine weiteren Erklärungen.

Du sollst ihm keine Rechtsberatung geben. Wenn er wissen will, was er falsch macht, muss er sich das von einem Anwalt erklären lassen.

Birgit7575 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 17:09
@Renick

habe ich online ein Anwalt gefragt,

Sehr geehrter Fragesteller,

eine ordentliche Kündigung ist bei Wohnraum grundsätzlich ausgeschlossen. Aus dem Grund müsste auch die Frist zum Februar 2020 nicht akzeptiert werden.

Im Übrigen ist die Kündigung durch die Nachzahlung auch wirkungslos (§ 543 BGB), insbesondere die zweite Kündigung, da zu dem Zeitpunkt kein Verzug mehr bestand und die erste Kündigung wegen des Formfehlers der fehlerhaften Bezeichnung unwirksam war.

Insofern könnten Sie beide Kündigungen zurückweisen und auch über Feb. 2020 darin wohnen bleiben, sofern im Vorfeld kein Zahlungsverzug bestanden hatte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Renick  09.05.2019, 17:28
@Birgit7575

Jetzt verrate mir bitte noch, warum du hier nochmal gefragt hast, obwohl du die Antwort schon von einem Fachmann kanntest. Würde mich neugierdehalber interessieren.

Birgit7575 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 18:04
@Renick

habe beides gleichzeitig gemacht. ... hat nichts mit euch zu tun! aber du hattest ja gesagt recht

Renick  09.05.2019, 18:21
@Birgit7575

Ja okay verstehe. Ja man will es genau wissen. Wenn noch was unklar ist, frag gern nach hier.

johnnymcmuff  09.05.2019, 20:01
@Birgit7575

So habe ich es auch gesehen, auch die zweite Kündigung ist nicht wirksam. 

Du musst weder jetzt noch nächstes Jahr ausziehen.

Aber hüte Dich, nochmal in Mietrückstand zu kommen.