Vermieterrecht/ Kündigung /das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen...
Hallo ;o) Brauche unbedingt einen Rat... im Miervertrag steht volgendes: " Die Vertragspartner streben ein längefristiges Miietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters ( Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften...."
Bedeutet das, dass wir so ziemlich gar nicht der Mieter kündigen können? Was für Möglichkeiten Bleiben uns?
Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
am besten einen anwalt für mietrecht fragen such bei google nach "anwalthotline mietrecht" da wirst du fündig ist zwar kostenpflichtig aber lohnt sich immer kurz nachzufragen
wer unterschreibt als Vermieter so einen Vertrag?!
Vermieter können eh nur aus ganz wenigen Gründen kündigen, ihr könnt z.B. kündigen wenn der Mieter mit 2 MM im Rückstand ist, euch tätlich angreift oder permanent den Hausfrieden stört.
Ausgeschlossen ist , wenn ich richtig lese, Kündigung wegen Eigenbedarf oder bei Verkauf...
Wenn ihr als Vermieter agiert, dann sieht es schlecht für Euch aus. Einen solchen Vertrag als Vermieter zu unterschreiben ist irrsinnig ! Dem Vermieter bleibt nur dann die Möglichkeit zur Kündigung, wenn der Mieter sich grob fahrlässig benimmt. Wir haben leider einen solchen Mietvertrag für ein Haus "geerbt" - Mietdauer 30 Jahre bzw. die Kündigung für den Vermieter ist ausgeschlossen. Wir haben uns rechtlich beraten lassen - es gibt keine Möglichkeit die Mieter so rauszubekommen. Wir hoffen nun, daß das Häuschen bald so renovierungsbedürftig ist, daß die Miete nicht mehr ausreicht um Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können - dann kann man kündigen !
Als Vermieter kannst du für diese Wohnung keinen Eigenbedarf anmelden. Dies ist wohl häufig der Fall wenn der Vermieter viele Wohnungen vermietet. Oder wenn der Vermieter eine juristische Person ist. Diese kann niemals einen Eigenbedarf anmelden.
Natürlich könnt ihr denen Kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.. Aber, was lasst ihr denn für Mietverträge unterschreiben wenn ihr selber nicht wisst was drinne steht??
Normale Kündigungsgründe?? Wenn ich lesen kann betrifft es in dem Mietvertrag Kündigungsgründe die bei Verkauf oder Eigenbedarf anstehen würden.. Wegen nicht zahlen der Miete oder ähnlichem kann weiterhin gekündigt werden..
Sag ich doch - da kann an nur noch außerordentlich/fristlos kündigen. Und dafür muß erstmal einiges vorgefallen sein.
Aber unter normalen Umständen wird man so einen Mieter aus eigener Kraft nicht wieder los.
Wenn sämtliche "normalen" Kündigungsgründe ausgeschlossen werden und der Vermieter den Vertrag freiwillig unterschreibt, kann man ihnen eben nicht mehr kündigen! Das ginge dann nur noch außerordentlich/fristlos - und dafür muß ja erstmal einiges vorfallen!