ISt ein einseitiger Verzicht zu gunsten des Mieters wirksam?
In meinen Mietvertrag steht das beide Vertragspartner ein längerfristiges Mietverhältnis anstreben.Der Vermieter verzichtet für einen Zeotraum von 3 Jahren und 9 Monaten ab Vertragsabschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung (Eigenbedarf,Teilkündigung, Verwertungskündigung etc).Die Kündigung kann somit frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.
Ist diese Klausel im Ernstfall wasserdicht??
Ich hab gehört das es nur geht wenn beide verzichten.
5 Antworten
Ja, der Vermieter verzichtet allein auf sein Kündigungsrecht wie definiert. Das hat Rechtskraft. Umgekehrt wäre es rechtswidrig und deshalb unwirksam.
Auch dann.
Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht.
Ich hab gehört das es nur geht wenn beide verzichten.
Beidseitig ist nur erforderlich, wenn der Mieter auf sein Kuendigungsrecht verzichtet. Das ist nur wirksam, wenn auch der Vermieter mindestens im gleichen Umfang auch auf sein Kuendigungsrecht verzichtet.
Verzichtet hingegen nur der Vermieter darauf, kann dies durchaus auch ohne Verzicht des Mieters wirksam vereinbart werden.
@Blume44448: So ein einseitiger Verzicht seitens des Vermieters kann z. B. dann Sinn machen, wenn dieser heranwachsende Jugendliche hat, die womöglich in den nächsten 1 oder 2 Jahren selbst in die Wohnung einziehen wollen. Da ist es für neu einziehende Mieter schon sehr von Vorteil, wenn der Vermieter von sich aus einen solchen Eigenbedarf für z. B. 4 Jahre von vornherein ausschließt.
Falls der Vermieter eine solche Klausel nicht einbaut, könnte er Schwierigkeiten haben, gute Mieter zu finden. Schon aus dieser Logik ergibt sich, dass ein einseitiger Verzicht des Vermieters rechtlich Bestand hat.
Umgekehrt, wenn ein Mieter von sich aus erklärt, dass er 4 Jahre auf seine Kündigung verzichtet, könnte das der entscheidende Anreiz sein, diesem Mietinteressenten die Wohnung zu geben und nicht anderen, von denen man nicht weiß, wie lange sie bleiben wollen. Dennoch geht man bei einer solchen Einseitigkeit eher davon aus, dass ein Mieter den Verzicht nur unter Druck erklärt hat und deshalb wird für so einen Fall verlangt, dass auch der Vermieter auf eine Kündigung für die gleiche Zeit verzichtet.
Gilt diese Vertrag auch bei neuem Eigentümer.
Ist der Verzicht übertragbar oder nur für den Vermieter der in unterschrieben hat??
Selbstverständlich! Ein Vermieter schließt kategorisch aus, dass er jemals wegen Eigenbedarf kündigen wird und legt sich auch noch schriftlich durch entsprechende Verzichtserklärung fest. Kurz nach Mietvertragsabschluss verkauft er das Haus oder die Wohnung, der Mietvertrag geht auf den Käufer über und dann würde der Verzicht nicht mehr gelten?
Alles, was den Käufer daran hindert, seine Eigentumsrechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen, mindert letztlich den Kaufpreis und wenn sich nachträglich heraus stellt, dass gar nicht so schnell für die beabsichtigte Selbstnutzung gekündigt werden kann, weil der Vermieter eine solche Vereinbarung verschwiegen hat, könnte der Kaufvertrag für nichtig erklärt werden oder aber es gibt eine deutliche Minderung des Kaufpreises.
volle Wirksamkeit - dazu hat sich der Vermieter entschlossen, du kannst jederzeit kündigen, die 3-Monatsfrist ist einzuhalten.
selbst wenn das Objekt verkauft wird, übernimmt der Käufer diesen Mietvertrag in vollem Umfang.
da fehlt der Zusatz BEIDSEITIG, somit nur Vermieter
Was soll man tun wenn man trotz Klausel in der zeot ne Eigenbedarfskündigung bekommt
dem Widersprechen, und auf den Mietvertrag verweisen
Oh das klingt ja gut.
Ich frage nur weil von einer Freundin der vermieter genau den selben Mietvertrag hatte und dann meinte "Due Klausel war mir nicht bewusst "und wollte sich da raus winden
der Gesetzgeber erlaubt ein beidseitigen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre
Die ist wasserdicht.
Ist ja nicht zum Nachteil des Mieters.
Übrigens herzlichen Glückwunsch zu diesem Mietvertrag;-)))
Von dem gibt es sogar Exemplare in den der Vermieter dauerhaft auf die genannten Kündigungsarten verzichtet.
Vielen Dank.Sorry für Fragerei aber ich hab schon einiges Erlebt.
Wie geschrieben wollte sich der Vermieter einer Freundin daraus Winden weil das Haus verkaufen will.
Du mußt dich nicht entschuldigen für die Frage.
Der Vermieter darf einem Mieter einseitig vertragliche Rechte zubilligen; dies bis hin zum beispielweise völligen Verzicht auf jegliche Mietzahlung.
Dann wäre es aber kein Mieter mehr sondern ein Leihender mit Leihvertrag.
Danke.Auch wenn dem Vermieter die Klausel nicht ganz bewusst war??