Kündigung so korrekt?

6 Antworten

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.8.2017.

Bitte erstellen Sie mir ein qualifiziertes und berufsförderndes Arbeitszeugnis.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit.

Wenn Du das Schreiben persönlich übergibst, dann machst Du 2 Ausfertigungen davon. Auf eine schreibst Du unten "Erhalt bestätigt", wo man Name, Datum und Unterschrift einträgt und lässt es gegenzeichnen.

Schickst Du es per Post, wählst Du ein Einwurfeinschreiben und hast somit die Bestätigung.

Es reicht, wenn Du schreibst: Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2017.

So wie Du das schreibst (ich kündige am) klingt das merkwürdig. Das Datum des Schreibens kommt ja in den Briefkopf.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich an die oben genannte Adresse.

 

Nein, der Vertrag wird nicht aufgehoben, sondern er endet einfach. Er soll dir einfach den Kündigungstermin bestätigen.

Alles in Ordnung so. Aber keiner wird dir eine Bestätigung per Schreiben schicken. Sieh zu, das du das Schreiben mit Unterschrift für deine Akten bekommst. Dann ist's amtlich und der Job 'is done'.

Ps: das schreiben unbedingt mit Datum versehen, oder Datum vor Unterschrift.

JakoShako  28.07.2017, 02:56

beim gespräch an seinem Arbeitsplatz darüber sprechen und das schreiben 2-fach vorlegen. eins für seine akten, eins unterschrieben für deine. kündigungsschreiben sollten in solchen Gespräche sofort signiert werden. nicht abwimmeln lassen, das du es später bekommst. ersten recht nicht so kurz vor ende des Monats.

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:00
@JakoShako

Okay danke für den Tipp

JakoShako  28.07.2017, 03:06

stimmt. emails werden heute leider noch immer nicht als Dokument anerkannt. Aber seltsamerweise ein Fax mit Sendebestätigung schon. also nicht mailen, sondern faxen :)

DerCaveman  28.07.2017, 03:15
@JakoShako

Auch eine Kuendigung per Fax waere unwirksam. Fuer die Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnis ist zwingend die Schriftform vorgeschrieben, also auf richtigem Papier mit eigenhaendiger(!) Unterschrift. Eine Kopie der Unterschrift reicht NICHT aus.

JakoShako  28.07.2017, 02:59

solltest du chef nicht antreffen, dann den Stellvertreter mit Prokura. oder wenn gar nichts mehr geht, email an chef und ausdruck für deine bestätigung. aber in der regel wird sowas immer problemlos anerkannt.

DerCaveman  28.07.2017, 03:03
@JakoShako

Eine Kuendigung per E-Mail waere unwirksam.

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 02:50

Datum ist ja dabei. Der 28.7. Wie bekomme ich die bestätigung wenn mir mein chef aus dem weg geht?:D und danke für die fixe Antwort.

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis am 31.07.2017 ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2017

Das "am 31.07.2017" ist verwirrend und überflüssig. Wenn du die Kündigung morgen verschicken willst, wäre das außerdem sachlich falsch.

das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages

Auch das ist sachlich falsch. Man kann dir das Kündigungsdatum bestätigen.

mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen

Man bittet nur um ein qualifiziertes Zeugnis.

Wenn du das Schreiben am 28.7. verfasst, kuendigst du nicht am 31.7. sondern am 28.7. 

Bei einer Kuendigung gibt es kein "Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages". Bitte einfach nur um eine Zugangsbestaetigung. Die brauchst du aber nicht, wenn du den Zugang auf andere Weise nachweisen kannst (beispielsweise mit Empfangsbestaetigung auf deiner Kopie des Schreibens oder Zeugen).

Was soll ein "berufsfoerderndes" Arbeitszeugnis sein? Bitte einfach nur um ein qualifiziertes.

Der Dank fuer die Zusammenarbeit ist ueberfluesig und unnoetiger Schmus.

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:18

So wäre es also richtig?

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis am 28.07.2017 ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2017.

Und berufsfördernd und dass mit der zusammen arbeit lass ich auch raus

DerCaveman  28.07.2017, 03:20
@marce512

Lass auch das "am 28.7." raus. Datum steht ja bereits im Briefkopf.

Kuendigungsfrist hast du geprueft und ist richtig?

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:23
@DerCaveman

hab nur einen mündlichen Vertrag und somit gelten die 4 wochen oder?

DerCaveman  28.07.2017, 03:25
@marce512

Grundsaetzlich ja, 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Sollte dein Arbeitsverhaeltnis allerdings einem anderslautenden Tarifvertrag unterliegen, gelten die Fristen aus dem Tarifvertrag.

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:26
@DerCaveman

Okay ne das ist nicht der Fall. Danke für die Antwort!

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:31
@DerCaveman

Und als bestätigung vom Chef reichen Stempel und Unterschrift auf der Kündigung?

DerCaveman  28.07.2017, 03:34
@marce512

Eingangsbestaetigung vom Chef, dessen Vertretung, Personalbuero oder Posteingangsstelle ist bestens. Aber bitte das Datum nicht vergessen!

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:37
@DerCaveman

Also schreibt der Chef das Datum selbst nochmal drauf?

Sorry dass ich so viele Fragen dazu stelle :)

DerCaveman  28.07.2017, 03:39
@marce512

Der Chef oder eine andere zur Entgegennahme berechtigte Person.

"Eingegangen am" - Datum - Unterschrift. 

marce512 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 03:42