Mietvertrag Mindestmietdauer?
Hallo Zusammen,
in meinem Vertrag steht dies:
"Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht. [....] Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von vier Jahren ausgeschlossen werden. "
Der letzte Abschnitt liesst sich für mich, als ob es eine Mindestmietdauer von 4 Jahren gibt...oder lieg ich dabei falsch?
Vielen Dank!
6 Antworten
Wenn dort steht, dass eine Kündigung für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden kann, dann ist das keine verbindliche Vereinbarung, sondern lediglich auf ein Verweis auf die rechtlichen Möglichkeiten.
Allein das Wort "höchstens" lässt schon den Schluss zu, dass es hier keine bindende Vereinbarung gibt.
Was soll denn "höchstens" für ein Zeitraum sein?
Ich würde hier aber den Mietvertrag genauestens prüfen, ob irgendwo anders ein beidseitiger Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
Bisher ist der Vertrag nicht unterschrieben. Nachmieterklausel gibt es keine so viel ich gesehen habe.
Meine Nachfrage bei der Mietgesellschaft verneint jedoch, als ich nachgefragt habe, ob es eine Mindestdauer gibt.
Sprich, ich müsste darauf bestehen, dass dieser Abschnitt im Vertrag gestrichen wird, ansonsten sollte ich diesen nicht unterschreiben.
Ist kein Datum eingetragen von wann bis wann Mieter und Vermieter auf ihr Recht zur ordentlichen (fristgerechten) Kündigung verzichten ist keine "Mindestmietdauer" vereinbart. Streichung des Abschnittes unnötig.
Würde ich so nicht rauslesen. Nur das eine Nebenabrede mit Mindestmietdauer, maximal 4 Jahre betregen kann.
Nein, hast du richtig verstanden. Habt ihr eine Nachmieterklausel im Vertrag? Ist nämlich durchaus sinnvoll, falls es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen (z.B. Arbeitsverlust, o.ä.) kommt.
Da steht "kann" und nicht "ist".
Wenn also kein weiterer Absatz steht der bezugnehmend auf diesem Absatz ist und in dem steht "Die Mindestmietdauer geht bis zum ..." oder ähnliches Ist dieser Satz nicht eindeutig und in meinen Augen irrelevant.
Wahrscheinlich kann man die Mindestmietdauer Verhandeln. Dies müsste aber im Vertrag explizit mit drinstehen.