welche Kündigungsfrist habe ich als AN?
Hallo,
ich möchte als AN kündigen und habe mir dazu meinen unbefristeten AV angeschaut.
Dort steht:
"Es wird keine Probezeit vereinbart.
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig nach dem gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus gesetzlicher oder sonstigen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den AN.
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der AN die Altersgrenze für eine Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat., oderab dem Zeitpunkt, ab dem er eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, tatsächlich bezieht. Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem dem AN der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über eine Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht. Die vorstehenden Sätze berühren nicht das Recht der ordentlichen Kündigung.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen."
Der Rest ist nur noch "fristlose Kündigung und Freistellung"
Ich möchte meine Kündigung am 31.1. abgeben und am 01.03. wo anders anfangen. Is das möglich?
Gruß
2fragesteller2
4 Antworten
Wichtige Frage in dem Fall, wie lange Arbeitest du schon dort?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Es gelten für dich die Kündigungsfristen, die auch der AG dir gegenüber hat.
Willst du schneller raus, dann geht das eventuell per Aufhebungsvertrag.
In deinem Arbeitsvertrag: "Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus gesetzlicher oder sonstigen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den AN."
Und diese Klausel im Arbeitsvertrag ist rechtlich gültig, daran ist nichts auszusetzen.
Da noch keine 12 volle Jahre, ist in der Kündigung welcher Austrittstermin zu nennen?
Geh morgen zu deinem AG und frag nach nem Aufhebungsvertrag.
Geht nicht, AG hat die vorherigen AN auch bis zum letzten Tag ausgelutscht.
Probier es, du hasüt ja nichts zu verlieren.
Formulier das mit in deine Kündigung. Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.05.2020. Ich bin an einem Aufhebungsvertrag zum 29.02. 2020 interessiert.
Ausformulieren und morgen deinem Chef übergeben und hoffen.
Ich möchte meine Kündigung am 31.1. abgeben und am 01.03. wo anders anfangen. Is das möglich?
Nur wenn der Chef damit einverstanden ist. Deine Kündigungsfrist beträgt nach so vielen Jahren 4 Monate.
Du könntest den Chef fragen ob er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist.
7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre = 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre = 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre = 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre = 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre = 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre = 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre = 7 Monate zum Ende des Kalendermonats
Je nach Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist
7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
In diesem Fall bereits von Anfang an 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (ab dem 3. Jahr dann so wie in der von dir angegebenen Staffel). Es wurde keine Probezeit vereinbart!
ja, da keine Probezeit vereinbart wurde
7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
Wie kommst Du denn bloß darauf, dass diese Frist erst ab dem 7. Beschäftigungsmonat gelte?!?
Diese Frist von 4 Wochen gilt selbstverständlich (wie DerCaveman schon richtig angemerkt hat) von Beginn an - es sei denn, es wurde eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist, maximal aber für die Dauer von 6 Monaten, vereinbart!
Nach 10 Jahren Arbeitsdauer dürfte Deine Kündigungsfrist 4 Monate betragen.
Falls Du früher gehen möchtest müsstest Du eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.
Wenn ich mir BGB §622 (1) anschaue habe ich als AN einen Monat, oder nicht?
Wo steht, dass es anders ist?