Mindestmietdauer- wann darf ich frühestens Kündigen?
Hallo :)
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses- ist für die Dauer von 1 Jahr seit Abschluss( 01.06.2013) des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Eine ordentl. Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzl. Fristen erklärt werden.
Ich hab die Kündigung mitte Februar abgeschickt. Wurde erst nicht anerkannt, da die Kündigung wohl erst zum 31.08.2014 wirksam werden kann.
Dann hab ich angerufen und erklärt das es so nicht richtig ist., Dann kam die Bestätigung der Kündigung . Einen Tag später kam ein Widerruf. So. Und nun???
Meine Frage: Wann darf ich Kündigen? Ist meine Kündigung doch wirksam?
6 Antworten
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses- ist für die Dauer von 1 Jahr seit Abschluss( 01.06.2013) des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen.** Eine ordentl. Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzl. Fristen erklärt werden.**
Nicht nur Mieter kennen sich mit Mietverträgen nicht aus, auch viele Vermieter haben dieses Problem.
Bei solchen Vereinbarungen kommt es auf die Formulierung an. hier:
zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzl. Fristen
Das bedeutet also die Kündigung ist erstmals zum 31. Mai möglich.
Ich hoffe, Sie haben das Kündigungsschreiben nachweislich per Einwurfeinschreiben geschickt.
MfG
Johnny
Eine ordentl. Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzl. Fristen erklärt werden.
Also kann frühestens am 01.06.2014 die Kündigung beim Vermieter eingehen. ( erklärt werden) Geht das Kündigungsschreiben vorher beim Vermieter ein ist diese unwirksam.
Ich hab die Kündigung mitte Februar abgeschickt. Wurde erst nicht anerkannt, da die Kündigung wohl erst zum 31.08.2014 wirksam werden kann.
Da kennt einer den Unterschied zwischen zum und nach nicht.
Deine Kündigung zum 31.5.14 ist wirksam.
Eine ordentl. Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzl. Fristen erklärt werden.
1 Jahr ist am 31. Mai 2014 um.
mit den gesetzl. Fristen
Wenn Du Mitte Februar ( mit gesetzl. Frist = 3 Monate ) schriftlich zum 31. 5. 2014 gekündigt hast, ist Deine Kündigung gültig und wirksam !
ab dem 01.06.2014. Ab diesem Datum kannst du kündigen. Du kannst die Kündigung natürlich jetzt schon abschicken aber mit der drei-monatigen-Kündigungsfrist zum 31.08.2014 gerechnet ab dem 01.06.14. Dein Vermieter hat recht.
Deine Kündigung ist also wirksam, wenn du zum 31.08.14 kündigst. Zu welchem Datum hast du denn gekündigt?
ich habe zum 31.05.2014 gekündigt.
Herrje, genau lesen könnte helfen. Ich habs überlesen, danke dir.
Hallo Antworter :)
Hier streiten sich die Geister wie es aussieht., Ich bin auch deiner Meinung. Aber nicht ganz sicher, am besten ich wende mich an den Mieterschutzbund.
Vielen Dank trotzdem
Hier streiten sich die Geister wie es aussieht
Nur die die nicht wissen was zum (zu dem) bedeutet;-)
Aber nicht ganz sicher, am besten ich wende mich an den Mieterschutzbund.
Lieber an Duden oder einen Deutschlehrer!
Ich schätze Deine Antworten sehr, aber diese ist falsch.
Zum Ablauf dieser Zeit (1 Jahr) bedeute in diesem Fall zum 31.5.14.
Und da Fragesteller die Kündigung bereits Mitte Februar erklärt hat ist sie zum 31.5.14 wirksam.