Kann ich aufgrund zu lauter Nachbarn einen Mietvertrag kündigen, bei dem die "ordentliche Kündigung" in den ersten 2 Jahren ausgeschlossen ist?
Ich bin gerade erst in meine erste eigene Wohnung eingezogen und fühle mich überhaupt nicht wohl. Ich möchte am liebsten wieder nach Hause und habe nicht mal Lust, meine Kartons durchzusehen und auszupacken.
Ich suche ständig nach triftigen Gründen, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.
Einer wäre vielleicht, so hoffe ich, dass die Nachbarn neben mir trotz Beschwerde beim Vermieter gegen die Nachtruhe verstoßen und entweder lautstark Party machen oder Möbel verrücken.
Kennt sich jemand damit aus?
5 Antworten
Ich suche ständig nach triftigen Gründen, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.
Ja, merkt man.
Kann ich aufgrund zu lauter Nachbarn einen Mietvertrag kündigen, bei dem die "ordentliche Kündigung" in den ersten 2 Jahren ausgeschlossen ist?
Eine außerordenliche Kündigung, dazu benötigt es keinen Nachbarn, der hier und da mal ne Party schmeißt, sondern buchstäblich jeden Abend die nächsten Monate und Du das auch noch nachweisen kannst.
Dann wirst Du vielleicht kündigen können, was der Vermieter jedoch ablehnen wird. Das bedeutet, es wird erstmal hin und her geschrieben und argumentiert, dann geht es vor Gericht einige Monate darauf und damit sind die zwei Jahre auch schon fast um.
und habe nicht mal Lust, meine Kartons durchzusehen und auszupacken.
Da das so lange dauert, solltest Du vielleicht doch den einen oder anderen Karton mal ausräumen, Du wirst vielleicht brauchen, was drin ist.
Ich suche ständig nach triftigen Gründen, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.
Wie wärs, frag doch mal, ob er Dich freundlicher Weise einfach rauslässt? Begründe es tatsächlich so, wie Du es hier beschrieben hast, Du kommst emotional nicht klar, willst wieder heim (so Du auch heim kannst). Sicherlich hat das Amt andere Mieter für ihn, vielleicht weiß Du zudem jemand, der statt Deiner einsteigt und sowas sucht.
Tja, das Problem ist, dass es keine Garantien gibt, dass mir die nächste Wohnung besser gefällt unf ich möchte auch nicht auf der Straße leben. Ich muss erstmal was haben, wo ich tatsächlich (wieder) hin kann.
Am liebsten würde ich wieder bei meinem Bruder einziehen, doch das ist unmöglich, solange unsere Tante da noch wohnt und solange sie da noch wohnt, will ich da auch nicht mehr einziehen. Ich möchte mit meinem Bruder zusammen wohnen, nicht mit ihr. Ich brauche einfach erstmal Optionen und Plan-Bs, an denen ich mich festhalten kann, für den Fall, dass das unwahrscheinliche eintritt und die Tante selbst Sachen packt oder sonstiges eintritt.
Ich möchte das beste draus machen, ich möchte die 2 Jahre irgendwie rumkriegen und ich möchte mich in die Wohnung verlieben, sodass ich am Ende vielleicht sogar nicht mehr ausziehen will, aber im Moment sehe ich das ganz einfach nicht, dass das je passieren wird. Schon allein, weil die Einbauküche für mich viel zu ungünstig ist. Die Schränke hängen viel zu hoch und ich brauche immer eine Leiter, um irgendwo ranzukommen, was mir ebenfalls die Motivation raubt, zumindest mein Geschirr einzuräumen.
Wenn die Nachbarn NACHWEISLICH zu laut sind, kannst du das erst einmal dem Vermieter mitteilen. Wird er nicht tätig kannst du ihn abmahnen. Letztlich musst du aber BEWEISEN, dass dieser Lärm den Mietwert mindert.
Lärmprotokoll. Einfach das zu behaupten reicht keinesfalls.
Was ist das und wie macht man das? Ich habe schon versucht, den Lärm mit meinem Smartphone festzuhalten, aber da ist fast nichts außer rauschen zu hören.
Du musst über einen Zeitraum (z.B. 14 Tage) jede zu laute Lärmentwicklung schriftlich mit Uhrzeit festhalten. Und von einem Zeugen bestätigen lassen.
Wo nehme ich denn Zeugen her? Meine Wohnung scheint die einzige zu sein, die an dieser einen Nachbarwohnung angrenzt. Auch scheint der Lärm von außerhalb des Gebäudes nicht zu hören zu sein. Soll ich jedes mal die Polizei rufen? Würden mir überhaupt kosten entstehen, wenn ich die Polizei rufe? Ich kann mir das nicht leisten.
WIE du deine Behauptung beweisen kannst, ist DEIN Problem.
Wie gesagt, der Nachbar wird das einfach abstreiten.
Eine Möglichkeit wäre, dem Vermietereine Mirtminderung anzukündigen und auch umzusetzen, wenn er nichts macht. Denn der Vermieter hat durchaus macht: Er kann die Ruhestörung abmahnen, und wenn sie sich nicht bessern und an die Ruhezeiten halten, wahrscheinlich sogar kündigen.
Der Vermieter ist ja nicht dabei. Der kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Lärmbelästigung nur behauptet und vorgeschoben ist. Auch der Nachbar wird die Lärmbelästigung einfach abstreiten.
Davon hätte ich zum einen nichts, weil meine Miete vom Amt bezahlt wird. Davon hätte also nur das Amt etwas. Und zum anderen wäre damit ja mein Problem mit der Lärmbelästigung nicht gelöst.
Lieber möchte ich kündigen...
Was du möchtest, ist dem Vermieter aber ziemlich egal. Du hast einen Vertrag der eben einen begrenzten Kündigungsausschluss enthält. Den hast du ja schließlich auch unterschrieben.
Einer wäre vielleicht, so hoffe ich, dass die Nachbarn neben mir trotz Beschwerde beim Vermieter gegen die Nachtruhe verstoßen und entweder lautstark Party machen oder Möbel verrücken.
Erst mal musst du das nachweisen- also Lärmprotokolle führen und dir beim Mieterschutz Bund oder in jedem Baumarkt einen Schallpegelmesser besorgen.
Dann könntest du erst mal die miete kürzen- einen Grund, früher aus dem Vertrag zu kommen ist dies allerdings nicht, sondern nur eine Möglichkeit, die Nachbarn los zu werden
Mietminderung bringt mir nichts, weil das Amt die Miete bezahlt
Du hast einen bindenden Vertrag unterschrieben, den du nicht so einfach wieder aufheben kannst.
Ich denke, du hast einfach Heimweh und suchst jetzt nach Gründen.
So läuft das aber nicht ....
Pack deine Kartons aus und lerne das alleine Leben. In einem Mietshaus ist nie alles Friede, Freude, Eierkuchen.
Ja, ich habe Heimweh. Nach meinem Bruder und der anderen Wohnung. Nur nach unserer Tante, die auch noch da wohnt und die mich quasi rausgeekelt hat, habe ich kein Heimweh. Wenn sie nicht gewesen wäre, wäre ich nie ausgezogen.
Ich fühlte mich durch die Gegebenheiten zu Hause zum Auszug genötigt und jetzt habe ich ne Wohnung und bin mit allem totunglücklich.
Dann werde erwachsen und stell dich auf die Hinterbeine. Aus dem Vertrag kommst du erst mal nicht raus.
Das Leben ist nun mal kein Ponyhof
Das hört sich ja nicht gut an. Für Störer dieser Art sind zuständig die Damen und Herren Ordnungshüter, also die aus dem Rathaus oder von der Polizei.
Die Vermieter können da wenig helfen, können ja nicht mal ein Bußgeld verhängen.
Aber Vermieter können doch Verwarnungen und bei erneuten Verstößen eine Kündigung aussprechen oder nicht?
Sehe ich nicht, dass wir diese Potenz haben, weil wir wie gesagt dafür nicht die richtige Adresse sind.
Wer ist wir?
Vermieter.
Wie soll ich das denn bitte nachweisen?