Mietrecht- 12 Monate Kündigungsverzicht für Studenten?
Hallo zusammen,
habe eine Frage bezüglich Mietrecht. Fühle mich in meiner Studienstadt nicht wohl und möchte demzufolge aus meiner Wohnung raus. Im Vertrag steht jedoch, dass die ordentliche Kündigung beiderseits für 12 Monate ausgeschlossen ist. Auch von der außerordentlichen Kündigung ist kein Gebrauch zu machen. Komme ich gar nicht aus diesem Vetrag raus? Oder gibt es für Studenten Sonderregelungen?
Danke für alle hilfreichen Antworten!
4 Antworten
Oder gibt es für Studenten Sonderregelungen?
das ist die Sonderregelung!
Was Du tun kannst: Sprich' mit dem Vermieter / der Verwaltung, ob es eine Lösung gibt.
Vertrag ist Vertrag - egal ob Student, Beamter oder arbeitslos. Wieso sollten sich Studenten nicht an ihren Vertrag halten müssen?
Unangemessen, ja. Aber 12 Monate sind selbst bei einem Studenten nicht unangemessen. :-)
Es gibt ein BGH-Urteil wonach ein 2jähriger Kündigungsverzicht für Studenten als unangemessen erklärt wurde.
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/2jaehriger-kuendigungsverzicht-fuer-die-studentenbude-313505
Wie ist denn der genau Wortlaut in Deinem Vertrag?
Ab wann soll der K-Verzicht gelten und seit wann läuft der Vertrag?
Es steht:
'Das Mietverhältnis beginnt am 15.10.2015.
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter wird für 12 Monate seit Abschluss des Vertrages ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt'
Das ist der exakte Wortlaut
das ist ja die sonderregelung für studenten , daß sie nicht vorzeitig rausgesetzt werden können !
sollten sie einen studierwilligen treffen , könnten sie mit glück bei der verwaltung , den/die als ersatz stellen . verhandeln .
Dachte aber bei Studenten ist es anders, weil sich bei denen schneller mal etwas ändert
weil sich bei denen schneller mal etwas ändert
Wenn man von vornherein davon ausgeht, dass sich schnell mal etwas ändert, warum unterschreibt man dann einen Kündigungsverzicht?
Ein unangemessen Langer Kündigungsverzicht wurde vom BGH als unwirksam erklärt.