Kündigung nach Probezeit als Assistenzarzt?
Meine Freundin ist Assistenzzahnärztin bei einem Zahnarzt gewesen und wurde ordentlich gekündigt ohne Angaben von Gründen. Sie ist nicht in der Probezeit. Ist die Kündigung Rechtens? Hat man nicht Kündigungsschutz?
Viele Grüße
Politikerin
5 Antworten
Der Kuendigungsgrund muss nicht im Kuendigungsschreiben genannt und bei einer ordentlichen Kuendigung auch nicht auf Anfrage genannt werden.
Übrigens sind es mehr als 10 Mitarbeiter
Wenn es rechnerisch mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter sind (Teilzeitkraefte zaehlen anteilig) und das Arbeitsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate besteht, besteht Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz. Dann kann sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgerich erheben. Das wird dann feststellen, ob der Arbeitgeber zur Kuendigung berechtigt war oder nicht. Spaetestens dann wird er den Kuendigungsgrund nennen muessen, wenn er eine Chance haben will.
Die Dreiwochenfrist ist dabei unbedingt zu beachten!
Ein Anwalt ist dafuer i.d.R. nicht erforderlich und muesste - sofern deine Freundin keine entsprechende Rechtschutzversicherung hat und auch kein Gewerkschaftsmitglied ist - unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens von ihr selbst bezahlt werden.
Ein Zahnarzt ist ja wohl eine "Kleinbetrieb" unter 10 Beschäftigten. Da ist eine Begründung nicht erforderlich.
In Corona-Zeiten trägt sich ein zweiter Zahnarzt in der Praxis wahrscheinlich nicht.
Rechnerisch. Teilzeitkräfte werden zusammen gerechnet. Aber Kündigungsschutzklage evtl möglich. Muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden.
Leider doch nicht, da.freundin keine 6 Monate da beschäftigt war! 10 Mitarbeiter UND 6 Monate beschäftigungsdauer ist wohl die Voraussetzung.
Ich nehm mal an, eine Praxis mit weniger als 10 Mitarbeitern?
Ja, das geht, leider.
Kleinbetriebe haben keinen Kündigungsschutz
Laut diesem Artikel ist das tatsächlich verboten - ohne Gründe
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ordentliche-kuendigung/3814698.html
hilft nur ein Anwalt
Vollständig lesen hilft:
"Im Kleinbetrieb gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht."
Bei einer Arztpraxis ist es sehr gut möglich, dass diese unter Kleinbetriebe fällt.
Naja, mir gehts gar nicht um die Kündigung an sich. Aber eine Kündigung ohne Gründe ist nicht rechtlich korrekt. Das meinte ich eher. Woher soll denn der AN wissen was er falsch gemacht hat
Da arbeiten mehr als 10 Personen, ist also nicht mehr ganz klein. Die Kündigung ist gestern ausgestellt wurden ohne Angaben von Gründen zum 30.11. Es geht darum diese irgendwie auf Ende Dezember hinauszuzögern. Wenn er kein Grund angegeben hat, ist diese Kündigung ja schoneinmal anfechtbar oder?
Ja, das war auch der Grund der mündlich genannt wurde, corona, allerdings wurde kein Grund in der Kündigung reingeschrieben. Übrigens sind es mehr als 10 Mitarbeiter.