Vermieter kündigt "Versicherungsneueinschätzung" an?!

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Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, zu einer Wohnungsbesichtigung, kannst du sie ihm nach Terminabsprache nicht verweigern.

Die Neuberechnung des Versicherungswertes ist ein solches berechtigtes Interesse und liegt auch durchaus im üblichen Bereich.

Wenn er dir mit "Eigenbedarf" kündigen wollte, könnte er das jederzeit auch ohne eine solche Besichtigung tun. Und müsste anschließend natürlich auch diesen Eigenbedarf begründen und wäre evtl. dann schadensersatzpflichtig.

Dein Vermieter hat das Recht, deine Wohnung - nach einer Ankündigung mit ausreichendem Vorlauf- zu besichtigen, wenn er dir einen Grund für den Besuch mitteilt. Das hat er getan. Den Ausdruck "Versicherungsneueinschätzung" kenne ich zwar nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass er vielleicht die Gebäudeversicherung wechselt, oder einfach den Tarif ändern möchte. Hak doch einfach mal nach. Den Zutritt darfst du ihm nicht verweigern, du kannst dich aber im Voraus erkundigen, ob er alleine kommt. oder wen er mitbringt Wenn er nicht gerade seine Verwandtschaft im Schlepptau hat, sondern nur einen Versicherungsvertreter brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du musst keiner Wohnungsbesichtigung zustimmen, wenn diese nicht wahrheitsgetreu angekündigt wird.

encothom  19.03.2013, 12:56

so habe ich mir das auch gedacht grins.... super alles richtig beschrieben daumen hoch grins

Drachenkind2013  19.03.2013, 14:14
@encothom

Danke :)

Der Vermieter hat das Recht aiuf Besichtungen unter bestimmten Vorraussetzungen oder in bestimmten Abständen.

Hier findest Du alles über Besichtigungen, z.B. was der Vermieter darf und was nicht und auch was der Mieter darf und was er dulden muss:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm


Du musst nur Personen reinlassen, die mit der Sache zu tun haben. Wenn der Vermieter plötzlich mit vielen Leuten auftaucht, dann wäre das schon sehr komisch.

und dann zu sagen dass die Wohnung auf Eigenbedarf gekündigt wird.?!

Dazu braucht der Vermieter die Wohnung nicht besichtigen, wenn berechtigt, kann er auch so Eigenbedarf anmelden.

aber hallo, "Versicherungsneueinschätzung"

schöne Neuschöpfung aus der deutschen Sprache, aber das gibt es nicht, noch nicht einmal bei einer Gebäudeversicherung.

Für die Versicherung " Deiner - gemieteten - Wohnung bist Du alleine zuständig, Hausratversicherung. Wenn er den Versicherungsanbieter wechseln will, hat das mit Deiner gemieteten Wohnung nichts zu tun, ist eher ein fadenscheiniger Grund, den der Vermieter vorgibt.

Frag Ihn doch einfach, ob er die Wohnung oder gar das Haus verkaufen möchte, weil er die Besichtigung anmeldet, denn der Gesetzgeber verlangt einen triftigen Grund, warum er die Wohnung besichtigen möchte. Wenn er Dir nicht plausibel erscheint, kannst Du ihm schon die Besichtigung verweigern und und auf einen Dir passenden Termin verweisen.

Er darf das aber auch, bei rechtzeitiger Anmeldung, Du darfst aber auch einen von ihm bestimmten Termin absagen, und Deinerseits einen Termin nennen.

Viel Spaß mit Deinem " Vermieter "

anitari  19.03.2013, 13:50

Für die Versicherung " Deiner - gemieteten - Wohnung bist Du alleine zuständig

Stimmt nicht ganz. Für die Gebäudeversicherung ist der Vermieter zuständig.

DerHans  19.03.2013, 17:45
@anitari

Und dazu zählen auch vom Mieter fest eingebrachte Ausstattungen. Z.B. Parkettboden oder höher wertige Sanitäreinrichtungen. Diese müssen (auch im Interesse der Mieters) richtig in die Bewertung einfließen.

encothom  19.03.2013, 21:45
@DerHans

last ihn in denn glauben er raft es ganz einfach nicht

Es kann ein Trick sein, um einem Nachmieter, aber eher einem Käufer die Wohnung schmackhaft zu machen. Vielelicht trägt sich deer Eigentümer aber auch mit Finanzierungsgedanken und braucht deshalb eine Neubewertung seiner Wohnung. Alles gute Gründe, Sie zu bitten, ihm den Zutritt zu gewähren! Sie schützt derweil das im BGB verankerte Mietrecht auch weiterhin vor einer Kündigung, falls ein Käufer keinen Eigenbedarf aneldet. Der Mietvertrag wiederum beschert dem Mieter das Betretungsrecht der Wohnung nach Vorankündigung.