Nachmieter gefunden, Vermieter verlangt Schadensersatz?

7 Antworten

Tja, so ist das mit Mindestmietzeit-Verträgen. Der Vermieter könnte gezwungen sein früher als geplant einen Makler beauftragen zu müssen. Das kostet Geld und das will er sich vom Mieter "ersetzen" lassen. Der gefundene Nachmieter könnte ja doch nicht in Frage kommen, da sorgt er evtl. vor. Er sitzt am längeren Hebel.

Nachstehend noch etwas dazu:

Hat der Mieter einen gültigen Zeitmietvertrag, so ist er an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Ein Arbeitsplatzwechsel ist kein Grund für den Mieter, den Mietvertrag durch außerordentliche Kündigung vorzeitig aufzulösen. Gleiches gilt übrigens auch für den unbefristeten Mietvertrag - dieser kann jedoch mit der regulären Kündigungsfrist gekündigt werden. Hier stellt sich die Problematik daher in der Regel nicht, weil es für den Mieter zumutbar ist, das
Ende der Kündigungsfrist abzuwarten.

Der Wechsel des Arbeitsplatzes kann jedoch ein gerichtlich anerkannter wichtiger Grund sein, der den Vermieter zwingt, seinen Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies ist dann der Fall, wenn es dem Mieter nicht zugemutet werden kann, seinen neuen Arbeitsplatz von der bisherigen Wohnung aus aufzusuchen. Entscheidend sind also Entfernung und Verkehrsverhältnisse. Voraussetzung für einen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist, dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellen kann, der in die gegenwärtigen Vertragsbedingungen einsteigt. Nicht jeder Nachmieter muss vom Vermieter akzeptiert werden, vielmehr muss der Nachmieter für den Vermieter zumutbar sein.

Der vom Mieter vorgeschlagene Nachmieter muss bereit sein, den bestehenden Vertrag unverändert zu akzeptieren. Er muss wirtschaftlich in der Lage sein, das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen. Der Vermieter darf einen Mieterwechsel nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachmieters vorliegen.

Quelle: http://www.anwaltonline.com/tips/arbeitsplatzwechsel.html

Ob sich da eine gerichtliche, mit Kosten verbundene, Auseinandersetzung lohnt, sei dahingestellt.

zunächst einmal muss der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren.

Tut er es trotzdem, dann bestimmt er, wann der neue Mietvertrag abgeschlossen wird.

Ist leider so.

Er darf allerdings nicht von beiden Parteien die Miete verlangen

Rechtens ist das Thema Vertragsfreiheit.

Er kann alle Nachmieter ablehnen und Du bleibst in der Pflicht.

Oder er bietet Dir einen Aufhebungsvertrag an und dieser kann auch die Zahlung von 2 Kaltmieten beinhalten, ohne dass das rechtlich bedenklich wäre. Man nennt das dann Abstandszahlung.

Rechtlich gesehen dürfte das in Ordnung sein.

Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, dich vorzeitig durch Nachmieterstellung aus dem Vertrag zu entlassen. Wenn er sich darauf einlässt, kann er hier natürlich auch entsprechende Bedingungen stellen.

Oder anders: Entweder Du zahlst diesen Betrag oder Du bleibst Mieter dieser Wohnung.

Ob rechtens sei mal dahingestellt.

Der Vermieter hätte sich mit der Prüfung des Nachmieters auch Zeit lassen können. So 3 Monate etwa. Er hätte auch gar keinen Nachmieter akzeptieren müssen.

FLFLO 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 17:28

Es geht auch nicht um das zeit lassen sondern um einen Schadensersatz den sie verlangen wenn jemand neues sofort einzieht.

anitari  21.07.2016, 17:35
@FLFLO

Ist denn der Mietvertrag mit dem Nachmieter schon in Sack und Tüten, wenn ja ab wann, ist der Nochmieter schon aus dem Vertrag entlassen?

Menuett  26.07.2016, 20:32
@anitari

Wenn der Nachmieter bereits vorzeitig den Mietvertrag unterschrieben hat, dann muß der Nochmieter nicht aus dem Vertrag "entlassen" werden.

Hier liegt eine konkludente Handlung vor.