Vermieter sucht keinen Nachmieter - was tun?
Hallo,
ich habe meine Wohnung fristgerecht zum Ende November gekündigt. Da ich für die neue Wohnung bereits ab Oktober Miete zahlen muss, wollte ich für die "alte" Wohnung zu Mitte Oktober einen Nachmieter suchen. Dies hat der Vermieter nicht erlaubt, er möchte sich selber um einen Nachmieter kümmern und laut seiner Aussage würde er einen Nachmieter zum November suchen. Es ist Ende September und der Vermieter hat noch keinen Schritt bezüglich der Suche nach einem Nachmieter getan. Ich habe versucht den Vermieter zu kontaktieren, meine Nachrichten werden aber leider nicht beantwortet und meine Anrufe nicht entgegengenommen. Was tun? Ich kann es mir nicht leisten für zwei Monate doppelt Miete zu zahlen.
4 Antworten
Ich kann es mir nicht leisten für zwei Monate doppelt Miete zu zahlen.
Wenn dein Vermieter die Wohnung nicht vorher vermietet, wirst du das leider müssen.
Tscha, das wirst du aber wohl müssen...
musst du bestimmt nicht ist ja seine sache eb er jemanden findet oder nicht
in dem fall schon:/
Seid wann kann ein Vermieter dir verbieten, ihm drei Nachmieter zu suchen?
Such dir drei Nachmieter, wenn der Vermieter hiervon keinen Akzeptiert, zahlst du die Miete für November halt nicht, denke allerdings das er dann die Kaution vorerst behalten wird.
Habe beim Mieterbund angerufen und wie es aussieht habe ich keinen Recht darauf einen Nachmieter zu suchen.
Vorsicht mit Solchen Ratschlägen a "3 Nachmieter, eine muss der Vermieter akzeptieren!"
Solche schlechten Tips können teuer werden
Das heißt?
Ich sagte suchen, nicht das er sie nicht ablehnen kann.
Wenn ein Mieter vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsausschlusses oder eines zeitlich befristeten Mietverhältnisses ausziehen möchte, kann er versuchen, eigenständig einen Nachmieter zu finden. Den Anspruch einen Nachmieter zu stellen, hat man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: auch der Vermieter muss mit dem Mieterwechsel einverstanden sein. Lehnt dieser den vorgeschlagenen Nachmieter allerdings ab, muss er dafür triftige Gründe haben.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
In bestimmten Fällen ist ein Mieter berechtigt, ein zeitlich befristetes Mietverhältnis vorzeitig zu beenden und einen Nachmieter zu stellen. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält oder der Mieter ein berechtigtes Interesse für eine vorzeitige Beendigung vorweisen kann. Ein solches berechtigtes Interesse kann vorliegen, wenn: der Mieter aus beruflichen Gründen zu einem Ortswechsel gezwungen ist der Mieter heiratet oder sich Familienzuwachs ankündigt und somit eine größere Wohnung benötigt wird sich der Mieter aus altersbedingten Gründen nicht mehr allein zu Hause versorgen kann und in einem Pflegeheim untergebracht werden muss
Gut zu wissen: Der Mieter ist nicht berechtigt einen Nachmieter zu stellen, wenn er wegen einer verkehrsgünstigeren oder billigeren Wohnung umziehen will. Auch wer sich ein Haus oder eine eigene Wohnung gekauft hat, kann den Mietvertrag nicht vorzeitig kündigen und einen eigenen Nachmieter stellen.
Der Mieterbund ist auch nicht mehr das wofür er mal gegründet wurde.
Triftige Gründe für das Ablehnen des neuen Mieters
Eine Vereinbarung zur Beendigung des Mietvertrages und dem Einzug eines Nachmieters zu den bestehenden Konditionen kann zwischen Mieter und Vermieter auch einvernehmlich geregelt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Zu den wichtigsten Kriterien gehört, dass der Nachmieter nachweislich in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Ein weiterer triftiger Grund, einen Nachmieter abzulehnen, liegt vor, wenn
die begrenzte Aufenthaltserlaubnis des Nachmieters das Vertragsverhältnis gefährden könnte der Nachmieter genehmigungspflichtige Haustiere mitbringt der Nachmieter die Wohnung gewerblich nutzen will, dieser Verwendungszweck im bestehenden Vertrag aber nicht vorgesehen ist
Der Vermieter kann den Nachmieter hingegen nicht ablehnen, weil dieser mit einem Kind einzieht. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 14.02.2003 entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Kind keine Lärmbelästigung per se bedeutet und somit keine Ablehnung des Nachmieters durch den Vermieter rechtfertigt.
Ebenso darf ein Nachmieter nicht wegen seiner Herkunft oder seines Studentenstatus (LG Berlin, 19.08.88, Az. 29 S 2/88) abgelehnt werden. Eine erhebliche Mieterhöhung seitens des Vermieters ist ebenfalls nicht zulässig.
Wenn sich der Vermieter weigert
Weigert sich der Vermieter aus unzulässigen Gründen, den vorgeschlagenen und geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, muss der Vermieter von dem Tag keine Miete mehr zahlen, zu dem ein Nachmieter die Wohnung angemietet hätte.
Der Mieter sollte dem Vermieter folgende Belege per Einschreiben schicken:
Eine schriftliche Begründung zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags Daten und Anschrift des Nachmieters sowie Einkommensnachweis und eine unterschriebene Vereinbarung über das zu übernehmende Mietverhältnis Das unterschriebene Übergabeprotokoll; Tipp: Die Übergabe sollte mit einer unabhängigen Person durchgeführt werden.
Kommt es zum Streitfall, muss der Vermieter die Gründe für das Ablehnen des Nachmieters im Einzelnen darlegen.
Wieso das denn nicht? Der Vertrag läuft bis Ende November. Also ist die Miete bis Ende November fällig.