Mieter hat gekündigt - Vermieter will Wohnung vor Miet-Ende besichtigen.
Mal angenommen ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag zum 31.Februar 2010. Hat der Vermieter das Recht die Wohung vorher zu besichtigen?
Wenn ja, wielange vorher muss der Vermieter dem Mieter Bescheid geben, dass er am Tag X die Wohnung besichtigen will?
Wieviel Terminvorschläge müssen vom Vermieter an den Mieter gemacht werden?
Angenommen, der Vermieter hat nur Abends Zeit und der Mieter nur morgens, wer muss nachgeben?
9 Antworten
Wie DerHans schon zutreffend schrieb, gibt es keinen 31. Februar. Daher sollte vorher eine Wohnungsbesichtigung gemacht werden. Dass Vorbesichtigungen ca. 2 Wochen vor Mietende sinnvoll sind, haben viele hier bereits gesagt. Es kann sein, dass der Mieter noch etwas in der Wohnung machen muss. Daher sollte man mehr Zeit einplanen und nicht bis zum Monatsletzten warten. Ein Recht zur Besichtigung hat ein Vermieter auf jeden Fall mit Mietinteressenten. Der Mieter ist dann verpflichtet dies nicht zu behindern und muss mögliche Termine versuchen abzusprechen und wahrzunehmen. Termine 2 x pro Woche sind zumutbar. Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass ein Mieter oder Vermieter nur morgens und abends Zeit hat. Es gibt Wochenenden wo es möglich ist einen Termin zu vereinbaren. Wohnungsinteressenten kommen häufig sowieso nur am Wochenende, da sie oft weiter weg wohnen.
Wenn es vor Mietende seinsoll, dann kann dies nur zum Zwecke der Vorabnahme dienen. Hier wird geprüft, ob es Einbauten des Mieters gibt und vorgefühlt, welche Renovierungen, wenn wirksam vereinbart noch zu erfüllen sind. Der Mieter muss diesen Termin nicht wahrnehmen, sollte er aber tun. Eine Vorabnahme kann in beiderseitigem Interesse sein. Der VM wird einen Grund nennen müssen, danach richtet sich, ob er eine Berechtigung zur Besichtigung zu anderem Zweck hat. Den Termin ankündigen hört sich an wie, einer macht den Termin und derAndere muss dort sein. Einen Termin vereinbart man beiderseitig. MfG
sorry ich hab mich vertan, der Mieter hat logischerweise bis zum 28.02.2010 gekündigt!
Ok, das wusste ich noch nicht, dass der Mieter für evtl Schäden (schadensersatz) aufkommen muss, die eine spätere Vermietung verursachen.
wenn du einen Schaden in der Wohnung verursacht hast, bist du auch dafür verantwortlich.
Und eine frühe Begehung der Wohnung kann nur zu deinem Vorteil sein, wenn und falls du irgendetwas beheben musst...
Sicher steht ihm das Recht als Vermieter zu eine Vorabnahme zu vereinbaren. 24 Std. vorher muß er einen Termin vereinbaren.
genau, auch so kann eine Vereinbarung getroffen werden, kann ja eigentlich auch nur im Interesse des Mieters liegen um im Nachhinein keine böse Überraschung zu erleben
ja, am 30.februar
ggf. auch am WE, also samstags wenn der meiter berufstätig ist. eine vorabnahme kann dich auf evl. forderungen vorbereiten und gibt dir die möglichkeit abzuchecken, was du noch machen musst.