Eigentumswohnung statt Kapitalanlage als Eigenbedarf?
Unsere Wohnung, in der wir aktuell zur Miete wohnen, soll verkauft werden. Kann der neue Eigentümer die Wohnung, die offiziell nur als Kapitalanlage angeboten wird, auch für Eigenbedarf nutzen, sobald er die Wohnung gekauft hat? Uns wurde gesagt, der Mietvertrag würde mitgekauft werden, aber kann der Vertrag dann nicht dennoch zeitnah nach dem Kauf gekündigt werden?
6 Antworten
Das die Wohnung als Kapitalanlage angeboten wird heißt nicht das neue Eigentümer sie nicht evtl. doch selbst für sich oder nahen Angehörigen nutzen will.
Den bestehenden Mietvertrag muß er erstmal übernehmen, das ist richtig.
Der Mietvertrag bleibt eigentlich erhalten, nur weiß man nicht, wie der Neueigentümer seine Wohnung nutzen will.
Es kann also durchaus möglich sein, dass eine langwierige Eigenbedarfsklage folgen wird, mit viel Ärger für beide Seiten, oder er will auf Grund niedriger Mieten kündigen um das Objekt besser vermieten zu können. Fängt z.B. mit unangenehmen Umbauten an. Neue Elektrik, Wasserleitungen etc.
Man weiß halt nie was passieren wird.
Wenn irgend möglich kaufen, schon weil man nicht weiß, was in Zukunft mit dem € passieren wird. Eine bessere Kapitalanlage gibt es momentan wohl kaum, wenn der Kaufpreis nicht "in die Wolken schießt" und irgendwie zu finanzieren ist.
Jede vermietete Wohnung wird als Kapitalanlage verkauft. Meistens kaufen die Interessenten trotzdem um die Wohnung später selbst zu bewohnen.
Entsprechend ist zu befürchten, dass die neuen Eigentümer die Wohnung zeitnah kündigen werden, sobald sie im Grundbuch stehen.
Sofern Sie die Wohnung kaufen in der Sie z.Z. selber als Mieter wohnen, erübrigt sich Ihre Frage.
Ihr Kapital haben dann mit dem Kauf sehr gut angelegt!
Der Hinweis soll nur Dritten als Käufer deutlich machen, dass hier keine Leerstandswohnung angeboten wird, sondern eine vermietete Wohnung.
Der Verkäufer bietet die Wohnung als Kapitalanalage an, weil wahrscheinlich die Mietrendite recht gut ist. Sonst ist es ihm egal wer und aus welchem Grund jemand die Wohnung kauft.
Dennoch muß man berücksichtigen, daß der neue Käufer Eigenbedarf anmelden kann, dann müßt ihr raus. .
Wenn ihr die Wohnung kennt und zufrieden seid, dann könnt ihr zuschlagen, wenn euch der Preis paßt.