Besichtigungsrecht bei Eigenbedarfskündigung durch Vermieter?
Hallo, wir haben dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt, was bereits gerichtlich bestätigt wurde.
Haben wir als Vermieter das Recht die Wohnung, zwecks Vermessung der Küche zu besichtigen?
Danke!
3 Antworten
Haben wir als Vermieter das Recht die Wohnung, zwecks Vermessung der Küche zu besichtigen?
Natürlich hat man ein Besichtigungsrecht.
Man muss die Besichtigung dem Mieter rechtzeitig ankündigen und den Grund für die Besichtigung nennen.
Auf die Belange des Mieters müssen Sie Rücksicht nehmen; sprich Sie können ihm nicht einfach einen Termin nennen sondern Sie müssen sich auf einen Termin einigen.
Der Mieter hingegen hat auch eine Duldungspflicht und muss eine Besichtigung zulassen.
Hier steht alles zu Besichtigung:
Als Vermieter hast du immer das Recht, nach vorheriger Ankündigung bei Notwendigkeit dir die Wohnung anzusehen!
TIPP: Schickt jemanden als Beauftragten einer Küchenfirma. Dann bleiben private Dinge außen vor...
Solange er da noch wohnt nicht.
So ist es. Trifft hier leider häufig zu.
Manchmal sollte man lieber nichts schreiben, vor Allem, wenn man keine Ahnung hat.
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm