Eigenbedarfskündigung? Muss ich die Nachmieter bzw den Sohn des Vermieters rein lassen?
Hallo, uns würde nach einem Streit die Wohnung gekündigt, wegen Eigenbedarf. Plötzlich muss der Sohn hier einziehen.
Natürlich muss man jetz auch schnell die Wohnung angucken..... Kann ich sagen nein und die "Besichtigung" auf Mai rauszögern?
6 Antworten
Der Sohn des Vermieters muss schon die Gelegenheit haben, die Wohnung zu besichtigen und ggf. auch auszumessen, damit er notwendige Einrichtung bestellen kann. Gerade die Lieferung von Küchen dauert oft mehrere Monate und deshalb will man, falls erforderlich, die Einbauküche möglichst frühzeitig bestellen können. Im Grunde gilt ähnliches für die übrige Einrichtung oder auch für die Planung von Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Wie die anderen schon geschrieben haben, 2 Wochen Vorlaufzeit, mehr aber nicht.
Und noch ein Tipp: Wenn die Sache nun schon mal so ist, geht im einigermaßen guten auseinander und fangt nicht noch mehr Zoff an. Das ist am Ende immer besser.
Was steht denn so konkret in der sog. Eigenbedarfskündigung drin? Möglicherweise ist sie (was ich stark vermute) aus formellen Gründen unwirksam. In dem Fall bräuchtest du nur zu schweigen und einfach wie bisher die Miete pünktlich zahlen. Zielführend bzw. hilfreich für mich wäre, wenn du den Wortlaut oder eine Kopie des Schreibens / der Kündigung hier einstelltest.
Bis Mai?
Nein. Zwecks Weitervermietung musst du den Eigentümer nach Terminabsprache natürlich in seine Wohnung lassen. Sie ist schließlich sein Eigentum und er muss die Möglichkeit haben, sie vor einer Neuvermietung in augenschein nehmen zu können.
Ist für den Sachverhalt komplett irreleavant, wer reinwill. Die Wohnung gehört dem Vermieter und er muss die Möglichkeit eingeräumt bekommen, die Wohnung zu begutachten. Vielleicht sind nach eurem Auszug Handwerker für bestimmte Arbeiten zu bestellen, vielleicht muss was ausgebessert oder ersetzt werden - Die Möglichkeit, das nachzuprüfen steht ihm selbstverständlich zu. Nach Terminabsprache, wie schon gesagt.
Nein, so lange kannst du nichts rauszögern. 10 bis 14 Tage Vorlauf muss er Dir aber geben. Mach ihm ein paar Vorschläge, wann es Dir passt, dann kannst Du die Zeit bestimmen.
Hallo, Kartoffel!
Bei uns war das so ähnlich! Erst hieß es, wir können noch lange drin bleiben und auf einmal kam der Vermieter, und meinte, sein Sohn will rein.
Das ist jetzt 1-2 Jahre her, und dort wohnt immer noch keiner.
Einfach nur eine Frechheit.
Aber zu deiner Frage: Ich denke, ca. 14 Tage muss er dir Zeit lassen wegen anschauen aber mehr kannst du das nicht rauszögern
Wenn du das beweisen kannst hast du sogar recht auf Schadensersatz
wenn da keiner oder ein anderer als familie einzieht, dann muss der vermieter nach meinem wissen die umzugskosten übernehmen.
Das ist jetzt 1-2 Jahre her, und dort wohnt immer noch keiner.
Wenn du das nachweisen kannst, würde ich dem mal anwaltlich auf den Grund gehen. Da sind ehemaligen Mietern, denen Eigenbedarf vorgetäuscht wurde, schon Tausende von Euro Schadenersatz zugesprochen worden.
Aber uns wurde doch wegen Eigenbedarf gekündigt, er muss ja nix mehr suchen er hat ja seinen Sohn der hier rein will.