Nachmieter, kann er einfach später einziehen?

11 Antworten

Ja, kann er.

Er kann ihn auch ganz ablehnen und du zahlst bis Vertragsende.

Fragemaster15 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 08:38

Ja aber der Nachmieter hat ja einen Vertrag zum 01.05 unterschrieben

ElonTwitter  29.04.2022, 08:40
@Fragemaster15

Aber der ist gegenstandslos und der 1.06. ist der Termin nun.

Und solange zahlst du.

Der Vermieter hätte dir Zusagen machen müssen, darauf hättest du dann bestehen können.

Du hättest dir eine Zusage geben lassen müssen, dass er deine Kündigung zum 31.05. akzeptiert und hinnimmt.

Das hätte gestanden.

ElonTwitter  29.04.2022, 08:43
@Fragemaster15

Wie sind überhaupt deine Fristen, brauchst du das mit dem Nachnieter unbedingt?

Fragemaster15 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 08:46
@ElonTwitter

Ich bin ja schon in meine neue Wohnung gezogen, damit ich dann 1 Monat weniger Miete zahlen muss. Und es war mit allen drei vereinbart, dass er zum 01.05 einzieht

ElonTwitter  29.04.2022, 08:48
@Fragemaster15

Meiner Ansicht nach, hast du da keine Chance.

albatros  29.04.2022, 10:07
@Fragemaster15

Das spielt keine Rolle, dein MV endet lt. deiner Kündigung am 31.5..

ElonTwitter  29.04.2022, 10:07
@albatros

Wenn er so kündigen konnte.

DerEinsiedler  29.04.2022, 10:08
@Fragemaster15
Und es war mit allen drei vereinbart, dass ...

Hast Du das schriftlich oder Zeugen dafür?

albatros  29.04.2022, 10:13
@Fragemaster15

Es hätte eines konkreten Aufhebungsvertrages bedurft: "Das Mietverhältnis endet am 30.4.2022". Gibt es diesen? Nach meiner Kenntnis nicht, vielmehr eine Kündigung zum 31.5. mit der Option, dass ein potentieller Nachmieter bereits am 1.5. einzieht. Da er das nun nicht mehr will, bleibt dein Mietvertrag und die Mietzahlungspflicht bis Ablauf der Kündigungsfrist bestehen.

Was hast du?

Hast Du eine Bestätigung über das Ende deines Mietverhältnisses?

Hast du ein dem Vermieter rechtzeizig übergebenes Kündigungsschreiben?

Was der Nachmieter mit dem Vermieter ausgemacht hat ist vollkommen egal in deinem Verhältnis zum Vermieter.

Nein. Du hast ja ordentlich gekündigt und hast die Mietsache zurückgegeben. Du musst ab dann gar nichts mehr zahlen. Wenn der Nachmieter es nicht hinkriegt, ist es nicht dein Problem.

DerEinsiedler  29.04.2022, 08:39

Wenn die Kündigung zum 31.5. wirksam war…

Nee nee nee, dein Vermieter hat einen bindenden Vertrag mit deinem Nachmieter und muss sich auch von dem das Geld holen.

DerEinsiedler  29.04.2022, 08:41

Falsch. Es zählt was zwischen FS und Vermieter vertraglich ausgemacht wurde.

ElonTwitter  29.04.2022, 08:39

Das ist falsch.

Die beiden können das gestalten, wie sie Bock haben.

Und der Vertrag ist jetzt ab 1.06 und nicht ab 1.05.

Es gibt keine bindenden Verträge zwischen nur 2 Leuten, die sich einig sind.

Die können das gestalten, wie sie Bock haben.

Und es gibt jetzt nur den 01.06. und solange zahlt er halt.

blacksheepkills  29.04.2022, 08:41
@ElonTwitter

Stimmt nicht ganz. Wenn bereits ein Vertrag mit Nachmieter bestanden hat (Einzug ab 1.5.), dann ist der Fragesteller fein raus.

Wenn der Einzug vom Nachmieter zum 1.5. nur mündlich besprochen wurde und er jetzt vertraglich beim 1.6. liegt, dann muss der Fragesteller auch noch für den Monat Mai komplett aufkommen.

ElonTwitter  29.04.2022, 08:45
@blacksheepkills

Und wie wollte er das beweisen?

Er wird den Mietvertrag nicht gesehen haben und die beiden sagen, 01.06. war abgemacht.

blacksheepkills  29.04.2022, 08:51
@ElonTwitter

Wenn der Mietvertrag des neuen Mieters zum 01.05. unterschrieben wurde, dann hat der FS mit Sicherheit ein Schreiben bekommen, dass sein Mietverhältnis zum 30.04. endet und ist damit raus...

Hat der FS kein Schreiben diesbezüglich bekommen und alles andere war nur Mundpropaganda, dann zieht der FS leider den Kürzeren und muss zahlen; da hast du Recht!

Da es vermutlich keinen Aufhebungsvertrag zum 30.4. sondern lediglich eine Kündigung zum 31.5. mit der Option des vorzeitigen Bezuges mit einem Nachmieter gab, bleibt wohl oder übel, dass du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (31.5.) Miete zahlen musst.