Mietverhältnis gekündigt, Kündigung zurückziehen? Bitte helfen

8 Antworten

Eine Kündigung kann nicht im wörtlichen Sinne zurückgezogen werden; der Vermieter kann jedoch erklären (möglichst schriftlich), daß er kei­ne Rech­te aus der Kündigung herleitet; er kann dann ein neues Mietangebot machen bzw. erkären, daß das Mietverhältnis unverändert weiterbesteht.

Der Vermieter kann jedoch nicht dazu gezwungen werden.

Gekündigt ist gekündigt. Du musst ja auch mal an den Nachmieter denken - der hat ja seine alte Wohnung evtl. auch schon gekündigt.

Du kannst also eigentlich nur versuchen mit dem Vermieter und dem Nachmieter zu reden. Nur wenn beide zustimmen wird das klappen.

Nein.

Du bist hier allein auf die evtl. Kulanz des Vermieters angewiesen.

wir hätten auch eigentlich mit nem Nachmieter vereinbart dass wir Ende April hier raus sind und so nur 2 statt 3 Monate Kündigungsfrist haben.

Schriftlich? Hier kann der Nachmieter ggfs. Schadenersatzansprüche gegen Euch geltend machen, wenn Ihr die Kündigungsfrist voll nutzen wollt.

Ansonsten ist alles gesagt: ihr seid auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.

Nein, zurückziehen kannst du die Kündigung nicht. Du bist da auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Und wenn der Nachmieter den Vertrag schon unterschrieben hat, kann er möglicherweise auch Schandenersatzansprüche gegen dich geltend machen.