Darf Vermieter Wohnungstüre aufbrechen lassen?
Mal angenommen, ein Mieter, der stets die Miete bezahlt hat ( und bereits gekündigt hat ), erhält von seinem Vermieter mitgeteilt, zum 01. des Folgemonats auszuziehen, da dieser schon einen Nachmieter gefunden hat. Da der Mieter aber aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeiten ( u.a. Rufbereitschaft ) nur selten die Möglichkeit hat, Wohnungen zu besichtigen und noch keine gefunden hat und daher noch 1 Monat länger in seiner Wohnung bleiben möchte - kann bzw. darf der Vermieter dann damit drohen, die Wohnungstür aufbrechen zu lassen und / oder das Schloss auszuwechseln ?
11 Antworten
Damit drohen darf er schon- nur hat das ganze keine rechtliche Bedeutung Die Drohung in die Tat umsetzen darf er auf keinen Fall. Damit macht ersich strafbar. Das gleiche gilt uebrigens auch,wenn er einfach das Schloss auswechselt. Die Kosten, die Dir dadurch entstehen-z.B. Uebernachtung im Hotel. Fahrten dorthin und zurueck usw. gehen dann auch zu seinen Lasten.
Der Vermieter kann und darf die Wohnung erst wieder nach Deinem fristgerechten Auszug neu vermieten.
DH !
Wenn der Vermieter das trotzdem macht:
Hausfriedensbruch
Sachbeschädigung
Verletzung der Wohnung & Privaten Kernbereichs (GG)
usw.
-:- .......
Der Vermieter darf weder das die Tür aufbrechen noch das Schloss tauschen.Da der Mieter aber aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeiten ( u.a. Rufbereitschaft ) nur selten die Möglichkeit hat, Wohnungen zu besichtigen und noch keine gefunden hat und daher noch 1 Monat länger in seiner Wohnung bleiben möchte - kann bzw. darf der Vermieter dann damit drohen, die Wohnungstür aufbrechen zu lassen und / oder das Schloss auszuwechseln ?
Er muss dann eien Räumungsklage erheben.
Der Nochmieter muss jedoch mit hohen Kosten rechnen. Mietausfall, Lagerung der Möbel des Nachmieters sowie Unterkunftskosten.
MfG
Johnny
So und nicht anders ist es! DH!
Aber mir stellt sich ob des Satzes vom Fragesteller
Da der Mieter aber aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeiten ( u.a. Rufbereitschaft ) nur selten die Möglichkeit hat, Wohnungen zu besichtigen und noch keine gefunden hat ...
die Frage: wer kündigt seine alte Wohnung, bevor er einen neuen Mietvertrag unterzeichnet hat??
Er wurde gekündigt, nicht umgekehrt.
Nö. Er (der Mieter) hat selber gekündigt.
Wetten nicht? Aber das ist jetzt auch egal.
Steht aber zumindest so in der Frage:
Mal angenommen, ein Mieter, der stets die Miete bezahlt hat ( und bereits gekündigt hat) ...
Ja, ja. Der "Freund" ist immer er. Ich kenne die Probleme dieses Users, seit Jahren.
Assoo, naa dann... ;) Aber was soll denn dann seine verschwurbelte Frage?
DH !
Der Mieter muss raus zu dem Datum zu dem der Mietvertrag gekündigt wurde nicht vorher.
Das Aufbrechen der Wohnungstür wäre als Hausfriedensbruch strafbar. Das Auswechseln des Schlosses hindert den Mieter an der vertaglichen Nutzung der Wohung womit sich der Vermieter schadenersatzpflichtig macht.
Themaverfehlung: Hier geht es nicht darum, dass der Vermieter vor Ende des Mietvertrags in die Wohnung will, sondern nach Ende des Mietvertrags, wenn der Mieter nicht ausgezogen ist.
Na ja ich habe es auch anders interpretiert.
erhält von seinem Vermieter mitgeteilt, zum 01. des Folgemonats auszuziehen<
In der Regel ist die Kü-frist am Ende des übernächsten Monats abgelaufen. Ich habe es so verstanden das der VM weil er einen Nachmieter hat die Wohnung früher zurück haben will? Oder habe es hier falsch verstanden?
Hier sollte der Fragende in der Tat den Inhalt des Kündigungsschreibens posten. Hier scheint es etwas Verwirrung zu geben?
Ich habe es genau so verstanden wie werbon...
und daran ausgerichtet ist auch meine Antwort...
Wer ist denn so unklug und kündigt seine Wohnung obwohl er noch keine neue hat?
Der VM darf (leider) nicht die Tür aufbrechen.
Er kann den Mieter aber Zwangsräumen lassen, soll seit Mai 2013 relativ schnell gehen, und ihn schadersatzpflichtig machen.
Nein. Das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch, wenn er es selbst macht und verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Er müsste also den langen Weg der Räumungsklage gehen. Hat er den Räumungstitel, kann ein Gerichtsvollzieher die Tür aufbrechen. Aber nicht der Vermieter selbst.
Da das aber alles im vorliegenden Fall teurer Quatsch wäre und auch zu lange dauert, sollte man lieber miteinander drüber reden.
vielen Dank an alle für die vielen sehr hilfreichen Antworten !