Mein Vermieter erpresst mich. Was kann ich dagegen tun?

11 Antworten

Das mag wie Erpressung klingen, aber ihr habt einen Vertrag, den beide Seiten einzuhalten haben. Zwar war der Vermieter zunächst einverstanden, aber bevor ihr die Regelung unmissverständlich festgelegt habt, hat er sich anders entschieden. Jetzt möchte der Vermieter seinen Vertrag erfüllt haben, was für dich eine 3-monatige Kündigungsfrist bedeutet. Gleichzeitig bietet er dir an, eben doch früher aus dem Vertrag entlassen zu werden, wenn er im Gegenzug die Küche überlassen bekommt. Das nennt sich Vertragsfreiheit: Die Vertragspartner können über den Inhalt des Vertrags im gesetzlichen Rahmen frei verhandeln und am Ende entscheiden, ob sie sich darauf einlassen oder nicht.

Mustermanne 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 16:43

Danke für die gute Antwort! Ja, juristisch ist das sicherlich im Rahmen... Alles andere zählt ja eh nicht...

Sorry, aber da haben sie ja so ziemlich alles verkehrt gemacht was geht.

1. Die Kündigung hätten sie auf jeden Fall schriftlich machen müssen. Solange keine formgerechte Kündigung vorliegt, könnte er sie bis zum Sanktnimmerleinstag zahlen lassen. Gut aber, dass er dir das Ende der Mietzeit schon bestätigt hat, aber E-Mails gelten nicht und er könnte ja auch dahingehend "zurück rudern".

2. Man fragt zuerst, ob man einen Nachmieter suchen kann bzw. soll. Der Vermieter muss diesen ja nicht akzeptieren und fühlt sich durch eine unabgesprochene Präsentation eines Nachmieters evtl. "genötigt". Hätte er ja gesagt, hätten sie ihm dann von ihrem Bekannten erzählen können.

3. Bei so einer Konstellation macht man definitiv einen Mietaufhebungsvertrag. In diesem werden auch alle Absprachen festgehalten.

Ich würde nun an deiner Stelle "pokern" und dem Vermieter mitteilen, dass du dann wirklich erst zum Ende März (sofern du überhaupt wirksam und rechtzeitig gekündigt hast....siehe Punkt 1) ausziehst und die Küche ausbaust. Die Übergabe der Whg. kündigst du ihm dann ebenfalls erst bei Auszug an, so dass er die Whg. auch nicht vorher betreten bzw. (heimlich) vermieten kann. Sein Bekannter geht evtl. auch davon aus, dass eine Küche in der Mietsache enthalten ist, das wäre dann dein Vorteil. Der Vermieter könnte den neuen Mieter eigentlich auch direkt an dich verweisen (Kauf direkt von Dir) , wundert mich warum er das nicht tut.

Danke für die schnellen Antworten. 

Ja das dachte ich mir fast, da ich ja nichts in Papierform habe. Ich werde ihm die Küche auch überlassen, statt 3 Monate weiterhin Kaltmiete zu bezahlen.

Klar, er muss meinen Nachmieter nicht nehmen und meine Küche ja auch nicht... 

Er hat durch den Wechsel keinerlei Nachteile. Hat ja seinen Bekannten, kann in diesem Zuge eine Mieterhöhung durchführen etc. 

Er nutzt eben alles aus und pokert.

Wenn mir das Geld nicht zu schade wäre, sollte ich ihm sagen, dass ich eben noch 3 Monate drin bleibe - und ebenfalls pokere.
Dann hat er ja wie bereits erwähnt evtl. ein Problem mit dem neuen Nachmieter, der evtl. auch schon seine Wohnung gekündigt hat. Das zieht ja evtl. nen Rattenschwanz hinter sich her...

Echt schade. Ich haks ab und speichere es unter Erfahrungen.

Gerhart  27.01.2017, 15:48

Kurze Berichtigung: Du würdest bei Auszug 31.1.17 nicht Kaltmiete sondern Gesamtmiete bis Mietende weiter zahlen müssen.

Mustermanne 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 16:06
@Gerhart

klar, da hast du natürlich recht :-) 

Meine Rechnung war: wenn die Wohnung leer steht, werden die Nebenkosten ja nahe 0 sein. Die Nebenkostenvorauszahlung bekomme ich dann ja nach Abrechnung wieder zurück...

Genesis82  27.01.2017, 16:35
@Mustermanne

verschätze dich da bloß nicht! Auch wenn du nicht in der Wohnung bist, fallen hohe Nebenkosten an! Wasser, Strom, Heizung - alles wird anteilig umgelegt und du zahlst mit, wenn auch ein wenig geringer, als wenn du dort wohnen würdest. Müll, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Hausmeister, Versicherung, Grundsteuer - diese Kosten ändern sich nicht, egal ob man die Wohnung bewohnt oder nicht.

Deine Nebenkosten werden also nicht ansatzweise bei 0 liegen, sondern nur geringfügig niedriger als bisher.

Mustermanne 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 16:39
@Genesis82

Okay das habe ich nicht auf dem Schirm gehabt... Danke für den Tipp!

Hätte er von Anfang an gesagt, dass ich nicht zum 31.1. ausziehen kann, sondern 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss,

Das muß er dir nicht sagen, dass steht im Mietvertrag bzw. dem BGB.

Aber jetzt 4 Tage vor Monatsende, ist das doch nicht richtig..

Klar ist das richtig. Du hast nicht frist- und formgerecht gekündigt.

Da sitzt der Vermieter am längeren Hebel.

Rat.

Küche dem Vermieter für Lau überlassen und zum 31.1. aus dem Vertrag kommen oder form- und fristgerecht kündigen, ist aktuell frühestens zum 30.04. möglich, und so lange Miete + Nebenkosten zahlen.

Mustermanne 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 15:57

Ja ich weiß dass die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate beträgt. Dessen war ich mir ja bewusst. Aber er hat mir ja (mündlich) zugesagt dass es kein Problem sei zum 31.1. auszuziehen.

Und die Küche findet er ja auch super. Und für dieses Geld wird er nicht einmal Ansatzweise etwas vergleichbares finden. Das weiß er auch. Aber selbstverständlich muss er sie natürlich nicht kaufen.

Ich habe den Fehler gemacht dass ich alles nur mündlich vereinbart habe. Ich hatte immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter. Ich hätte nie gedacht dass er mich so ins Messer laufen lässt...

Aber wenn Geld im Spiel ist, zeigt man eben sein wahres Gesicht.
Er hat das sicher von Anfang an geplant (reine Vermutung, keine Unterstellung). Da kommt dann die Gier durch.

Ist schade dass man auf diese Art und Weise dann ausgebeutet wird. Normal sollte ich zum 30.4. fristgerecht kündigen. Nur um ihm einen Strich durch die Rechnung zu machen. Aber das kann ich mir nicht leisten, da ich die neue Wohnung ab 1.2. ja auch bezahlen muss!

TrudiMeier  27.01.2017, 17:23
@Mustermanne

Aber wenn Geld im Spiel ist, zeigt man eben sein wahres Gesicht.

Meinst du damit den Vermieter oder dich selbst?


Komisch, dass es beim Vermieter immer Gier und Ausbeutung ist, wenn der auf sein Recht besteht. Wie kommt man als Mieter eigentlich auf den Gedanken, dass der Vermieter auf ihre finanziellen Befindlichkeiten Rücksicht nehmen muss? Vermieter sind doch nicht die Wohlfahrt.

Du nennst Erpressung, was Verhandlung ist.

Richtigerweise muss der VM deinen NM nicht akzeptieren, nur um dir den Gefallen zu erweisen, keine doppelten Mieten für zwei Mietverträge zahlen zu müssen.

Richtigerweise kann er seine Bereitschaft, deine EBK zu übermnehmen jederzeit widerrufen und Rückbau verlangen.

Richtigerwesie kannst du allein nur Beendigung des MV unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von knapp drei Monaten beanspruchen.

Und nun rechne nach, welche Belastungen den erwarteten 500 EUR Küchenablöse entgegenstehen. Denn er bekommt sie umsonst gegen Aufhebungsvertrag zum Monatsletzten oder drei Monatsmieten zzgl. Betriebskosten(voraus)zahlung mit leerer Wohnung ohne EBK.

Dein Zug.

G imager761