Vermieter akzeptiert die Kündigung nicht, was tun?
Wie einige eifrig meine letzte Frage gelesen haben, kommt nun der nächste Stein, der mir vom Vermieter in den Weg gelegt wird.
Ich habe nun mit meinem Exfreund vereinbart, dass ich bis Dezember (Da bis dahin unsere gemeinsame Kündigungsfrist geht), dass ich die Hälfte der Warmmiete bezahle und diese nach der Kündigung zurückbekomme.
Mit der fehlenden Zahlung wurde mit dem Vermieter alles geklärt, allerdings meint er nun, dass er meine Kündigung nicht akzeptieren kann. So langsam fühle ich mich ver*rscht.
Folgendes steht in unserer Kündigung:
"hiermit kündigen wir unser Mietverhältnis fristgerecht zum 31.12.2015 und beantragen hiermit folgende Mietvertragsänderung:
Herr XYZ möchte das Mietverhältnis als alleiniger Mieter fortführen und beantragt daher einen neuen Mietvertrag zwischen Ihnen beiden."
Da er ja noch in der Wohnung bleiben will. Und ich soll aus dem Vertrag gelöscht werden.
Jetzt begründet der Vermieter die Ablehnung damit, dass mein Ex die Wohnung nicht bezahlen könne. Natürlich kann er das, da er genug Einnahmen bezieht und seine Eltern bürgen würden.
Es ist sogar ein Datenblatt unserer Einnahmen im Mietvertrag beigelegt und da sieht man eindeutig, dass mein Ex die Wohnung bezahlen kann.
Was soll ich nun tun?
7 Antworten
Fristgerecht 31.12. ? Wir haben bereits Oktober - + 3 Monate ist der 31.01.2016 ...oder ging die Kündigung vor dem 01.10. Beim Vermieter ein ?
Dann ist die Kündigung auch rechtlich ok - anders sieht es mit dem neuen Mietvertrag zwischen Ex und Vermieter aus ...darauf muss er sich nicht einlassen.
Doch die Formulierung lässt erkennen, das ihr kündigt - ferner- er einen neuen und alleinigen Mietvertrag wünscht ...
Also müsste er die Kündigung akzeptieren
Die Wohnung wurde von beiden Mietern fristgerecht gekündigt. Es würde danach der Mietvertrag nicht fortgesetzt, vielmehr muss mit dem Freund ein neuer MV abgeschlossen werden, wenn er in der Wohnung bleiben möchte. Das muss der Vermieter aber auch wollen, muss er aber nicht. Die Kündigung ist aber so oder so wirksam.
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige willenserklärung. Wenn du unter den korrekten Bedingungen gekündigt hat ist es egal was der Vermieter denkt.
Hat er sie erhalten dann ist sie gültig.
Okay :) Und ob er nun einen neuen MV mit meinem Ex macht kann mir ab 01.01.16 egal sein oder?
Richtig.
Da ihr beide im Mietvertrag steht, müüst ihr beide auch die Wohnung kündigen.
Wenn dein Freund die Wohnung weiter bewohnen möchte, muss er einen Neuen Mietvertrag mit dem Vermieter ausmachen.
Der Vermieter kann sich seine Mieter aussuchen. Wenn er der Meinung ist, das dein Freund die Miete nicht aufbringen kann, muss er die Kündigung nur von dir nicht annehmen.
Also einfach gesagt, Ihr müsst BEIDE kündigen und dann muss dein Freund sehen, wo er eine neue Wohnung her bekommt.
Wir haben beide die Kündigung unterschrieben, zählt das auch?
Nein, da du in der Kündigung geschrieben hast, das er in der Wihnung verbleiben will.
Ihr könnt nur gemeinsam kündigen und der Freund muss dann einen Neuen Mietvertrag mit dem VM machen.
Aber das haben wir ja gemacht o.o Da steht doch dass wir unser Mietverhältnis kündigen... ich kann es verstehen, wenn er die Änderung ablehnen will. Aber die Kündigung ist doch rechtskräftig..
Tun, außer zum Vertragsende Beide ausziehen, nichts.
Die Kündigung ist wirksam. Einen Vertrag mit dem Exfreund, selbst wenn er Millionär wäre, muß der Vermieter nicht abschließen.
die ging vor dem 01.10. ein