Darf der Vermieter bei gemeinsamen Mietvertrag kündigen wenn ein Partner auszieht und er allein Kenntnis davon hat?

8 Antworten

Eigentlich kann es dem Vermieter egal sein, ob einer der Partner auszieht.

 Es haften trotzdem beide für den vollen Mietpreis, wenn beide im Mietvertrag stehen.

taube71 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 12:27

Wenn ich der Kündigung durch meine Partnerin also nicht zustimme, kann mir also erstmal nichts pa

Keine. Gemeinsamer Vertrag - gemeinsame Kündigung. Der Vermieter muss nicht an Dich alleine vermieten.

taube71 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 11:38

Gesetzt dem Fall ich stimme ihrer Kündigung nicht zu, kann er erstmal gar nichts machen und muss akzeptieren das ich weiterhin allein hier wohne? Und wie verhält es sich wenn meine Partnerin die Kündigung gerichtlich erzwingt? Muss er mich wohnen lassen bis ich eine zumutbare Wohnung gefunden habe. Bin nämlich noch dazu alleinerziehender Vater. Oder kann er auf einem festen Termin bestehen

bwhoch2  06.03.2016, 11:49
@taube71

In dem Moment, wo Du vom Gericht verpflichtet wurdest, der gemeinsamen Kündigung zu zu stimmen und ihr diese Kündigung dann gemeinsam unterschrieben an den Vermieter schickt, hast Du rund 3 Monate Zeit, eine neue Wohnung zu suchen.

Sobald ein solches Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, würde ich an Deiner Stelle mit der Suche beginnen oder jetzt sofort. Umso mehr Zeit hast Du, eine zumutbare Wohnung zu finden. Der Vermieter muss sich nicht nach Deinen persönlichen Verhältnissen richten.

TrudiMeier  06.03.2016, 12:32
@taube71

Muss er mich wohnen lassen bis ich eine zumutbare Wohnung gefunden habe.

Nein, er muss dich bis zum Ende der Kündigungsfrist wohnen lassen. Keinen Tag länger, aber auch keinen Tag weniger.  Angenommen deine Partnerin erzwingt die Zustimmung zur Kündigung. Dann hast du drei Monate Zeit dir eine Wohnung zu suchen. Findest du aber schon nach 1 Monat eine angemessene Wohnung, hast du trotzdem nicht das Recht, früher aus dem Vertrag entlassen zu werden. Du zahlst Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist. Darauf kann der Vermieter bestehen.

Bin nämlich noch dazu alleinerziehender Vater.

Das wird vermutlich der Grund sein, warum er an dich allein nicht vermieten will.

Ein Vermieter hat auch Rechte. 

Wenn er den Mietvertrag nicht mit dir allein fortsetzten will, gibt es Gründe. Vielleicht denkt er, du stemmst die Miete eben NICHT allein. 

Frag ihn, setzt euch an einen Tisch - lege ihm deine finanzielle Lage dar - dass du eben doch die Miete allein aufbringen kannst - und dann wird es schon.

Was kann ich tun und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich in der Wohnung zu bleiben?

Gar keine. Da dein VM ihrer Entlassung aus eurem Mietvertrag nicht zustimmt, gar an dir als künftiger Alleinmieter kein Interesse zeigt, andererseits deine Partnerin aber garantiert nicht zeitlebens für Betriebskostennachzahlung, Beschädigung oder Renovierung einer Wohnung aufkommen möchte, sie sie nie mehr nutzt, aber dafür als Miterpartei eben gesamtschuldnerisch haftet, kann sie deine Unterschrift unter eure gemeinsamem Kündigung auch durch Gerichtsbeschluss erwirken :-O

Erspare dir Gerichstermine und unnötige Anwalts- und Gerichtskosten, zögere das Unvermeindlich nicht hinaus und unterschreibe eure gemeinsame Kündigung :-)

G imager761

Keine. Dein Vermieter hat recht. Der Mietvertrag muss von beiden gemeinsam gekündigt werden. Alleine kann sie nicht kündigen, die Kündigung wäre unwirksam. Allerdings hat sie die Möglichkeit auf Zustimmung zur Kündigung zu klagen. Die Entscheidung des Gerichtes ersetzt deine Zustimmung.

Der Vermieter allein entscheidet, an wen er die Wohnung vermietet. Wenn er dich als alleinigen Mieter nicht haben möchte, hast du keine Chance. Ein Anrecht auf die Wohnung hast du nicht.

Der Vermieter kündigt die Wohnung ja nicht. Er vermietet nach einer gemeinsamen Kündigung nur nicht an dich allein. Einem Auflösungsvertrag stimmt er nicht zu und das ist sein gutes Recht.