Kann Miete nicht bezahlen was soll ich tun?
Meine jetzt ex Freundin und ich haben einen Mietvertrag unterschrieben und wollten eigentlich einziehen
Jetzt wo wir nichtmehr zusammen sind kann ich mir das alleine nicht leisten
Meinem tollen Vermieter interessiert es aber nicht und ich kann die Miete nicht bezahlen weil viele Kosten auf mir sitzen geblieben sind.
Mittlerweile hat das Mietverhältnis begonnen und ich kann die Miete nicht zahlen.
Hatte aber schon eine vorläufige Kündigung geschrieben damit ich nur 3 Monate zahlen muss
Dabei kam jetzt auch noch eine kontopfändung weshalb ich erst recht nicht zahlen kann
Habe mehrmals versucht mit ihm zu reden aber seine Antwort ist immer nur: mir scheiss egal ich kriege meine Miete von dir so oder so
Wenn die Miete nicht pünktlich kommt gehe ich zum Anwalt
Meine ex verdient aber noch kein Geld weswegen sie auch nicht zahlen kann
Hat jemand einen Rat ?
14 Antworten
Du hast vielleicht Nerven. Ihr mietet euch ein und könnt vom ersten Tag an nicht zahlen. Weshalb sollte euch der Vermieter entgegenkommen? Leih Dir dringend das Geld für die Miete . Solltest du dich in Zukunft um eine neue Wohnung bemühen wollen, kann der neue Vermieter beim vorherigen Vermieter eine Auskunft über dich einholen. Was meinst du, wie die wohl aussieht?
Da hast Du aber Glück gehabt, denn natürlich gibt es Betriebskosten, die unabhängig davon entstehen, ob man drin wohnt oder nicht.
Beispiele: Müll, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister, Wassergrundgebühren, Wfl.-Anteil an Heiz- und Warmwasserbereitung und noch ein paar mehr.
Ist nicht notwendig, ich habe dem Vermieter ca 3 Wochen bevor das Mietverhältnis begonnen hat mitgeteilt das wir uns getrennt haben und gesagt das wir direkt kündigen werden, die 3 Monatskaltmieten bezahlen wir aber trotzdem außer wir finden einen nachmieter
Da kam er schon an das er ein Schaden von knapp 30.000€ hätte wenn wir nicht einziehen und ihm wäre es dann egal
Obwohl laut BGB Paragraph 575 keine Mietverhältnisse auf Zeit gibt mit seinen Begründungen
Wieso Kaltmiete? Sofern Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart wurden, schuldet ihr natuerlich auch diese. Kaution, sofern vereinbart, natuerlich ebenso.
wenn man sich nicht sicher ist in der Beziehung sollte man auch nicht zusammen ziehen...
Klar das der Vermieter trotzdem sein Geld will...
such dir einen Nebenjob mit deiner Ex ihr müsst beide für die Kosten aufkommen wenn ihr gemeinsam unterschrieben habt
Hätte ja sein können das jemand so ein ähnlichen Vermieter hatte dem andauernd gedroht wird
Trotz der Pfändung die ich ihm auch gezeigt habe nicht mit sich reden lässt diesbezüglich
Stimmt, habe nur eigentlich auf eine Antwort gehofft ob er jetzt nachdem wir eine Monatsmiete im Rückstand sind und wir aber die Schuld begleichen wollen direkt beim Anwalt irgendwas geltend machen kann
mit dieser Frage musst du selbst zu einem Anwalt
Wir waren uns sicher
Sonst hätten wir beide nicht unterschrieben
Ich bin voll beschäftigt und sie ist beginnt demnächst ihr Praktikum was ihr für das Ende der Ausbildung fehlt und verdient da halt kein Geld
deshalb könnt ihr euch tortzdem einen 2. Job besorgen
Geld leihen bringt nix da ihr das genauso zurückzahlen müsst
Ihr werdet um die Mietzahlung nicht herum kommen. Zur Not kann sich der Vermieter seine Forerungen titulieren lassen und dann irgendwann in den naechsten 30 Jahren pfaenden lassen. Je laenger das dauert, desto hoeher dann die zusaetzlich entstehenden Kosten (die ihr dann auch noch an der Backe haben werdet). Also besorgt euch irgendwo das Geld und schafft die sache aus der Welt.
Du weisst hoffentlich, dass man einen gemeinsamen Mietvertrag nur gemeinsam kuendigen kann. Wenn ihr also beide da als Mieter drin steht, waere eine Kuendigung, die nur von einem von euch unterschrieben wurde, unwirksam. Sollte das bei euch der Fall sein, unbedingt ganz schnell noch eine von beiden unterschriebene Kuendigung nachschieben (duerfte heute aber fruehestens zum 30.9. moeglich sein).
Hoffetlich habt ihr mit dem Vermieter keinen beidseitigen Kuendigungsverzicht vereinbart. Sonst koenntet ihr naemlich nicht zu einem frueheren Termin als dem gem. der Verzichtsbereinbarung fruehest moeglichen kuendigen. Und der kann bis zu fast 4 Jahre in der Zukunft liegen.
Ja es war ein Anwalt
Und es steht nur drin das die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zu beachten ist
Haben beide gekündigt bzw auf der Kündigung beide unterschrieben
Kündigungsverzicht gibt es keinen
Im Mietvertrag steht nur eine mietzeit von 3 Jahren
Habe es aber vom Anwalt prüfen lassen und der hat gesagt das es unwirksam ist mit der Mietdauer laut BGB paragraph 575
Wenn wirklich ein Anwalt den Vertrag geprueft hat und die Befristung fuer unwirksam haelt, sollte es eigentlich gut sein. Fuer Laien ist es hingegen nicht immer einfach, einen zulaessigen beidseitigen Kuendigungsverzicht von einem Zeitmietvertrag zu unterscheiden. War's wirklich ein Anwalt?
Der Vermieter wird zum Anwalt gehen und Sie beide als Solidarhafter aus dem Mietverhältnis jeweils gesondert mit einem Manbescheid beglücken und anschließend nach einem rechtskräftigen Urteil in Ihr jeweiliges gesamtes Vermögen pfänden, Kontenpfändung, Lohnpfändung etc.!
Das dürfte der Grund für seine lässige Haltung Ihnen gegenüber als "tolle" Mieter sein.
Suchen Sie folglich den klärenden Kontakt zu Ihrer verhinderten "tollen" Ex-Partnerin, die mit ihrem Nichteinzug auf keinen Fall aus dem Mietverhältnis raus ist!
Übrigens greift Ihre Kündigung nur dann, wenn sie als Mietmieter diese ebenfalls unterschrieben hat!
Weigert sie sich, da mit zu machen, können Sie erfolgreich auf deren Zustimmung klagen.
Und meine Frage ist lediglich ob er wegen 1 Monatsmiete in Verzug irgendwas geltend machen kann obwohl ich bezahlen will.
Nicht bei einer Miete, aber wenn die nächste Miete auch nicht bezahlt wird oder genauer gesagt bei einer Miete + 1 Cent kann der Vermieter kündigen.
Bitte Ratenzahlung an und oder versuche einen Untermieter zu bekommen. Du musst aber den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung fragen.
Ihr müsst gemeinsam schriftlich kündigen wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag ist.
Es gibt keine vorläufige Kündigung, entweder man hat wirksam gekündigt oder man hat eben nicht gekündigt. Eine Kündigung kann man nicht einfach zurückziehen.
Dadurch das wir nicht einziehen und keine Betriebskosten entstehen haben wir uns auf die Kaltmiete geeinigt