Vermieter schickt unterschriebenen Mietvertrag nicht zurück, was soll ich tun?
Folgendes Problem. ich habe im April eine Wohnung besichtigt die ich gerne anmieten möchte. Ende April wurde mir der Mietvertrag zugeschickt per E-Mail. Noch im gleichen Monat schickte ich den unterschriebenen Mietvertrag ab. Seitdem warte ich auf die Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrag vom Vermieter. Bis heute habe ich den Vertrag nicht zurück bekommen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe ist das Mietverhältnis nur das gültig, wenn beide Parteien unterschrieben haben. Das Mietverhältnis beginnt am 15.7.17
Wer hat Rat.
9 Antworten
Hat er den unterschriebenen Mietvertrag geschickt? Dann ist der Mietvertrag mit Deiner Unterschrift gültig.
Ich habe gerade auf den letzten von mir unterschriebenen Mietvertrag geschaut. Ich hatte ein PDF-Dokument ohne Unterschrift erhalten.
Wahrscheinlich hält sich der Vermieter auf diese Art und Weise mehrere Optionen offen. Er wählt unter den unterschriebenen Dokumenten eins aus. Wahrscheinlich bist Du nicht der Mieter seiner Wahl.
Daraus kann man lernen, falls es doch nicht klappt (gilt auch für mich). Man kann den Vermieter fragen, wann er gedenkt, sich zu entscheiden. Man kann seine Unterschrift für ungültig erklären, falls Tag xx.xx.xxxx verstrichen ist. Du musst die Freiheit haben, weiter suchen zu können.
Für den jetzigen Fall: Ruf ihn an! Falls er rumeiert, frag ihn nach einem konkreten Termin seiner Entscheidung!
Wahrscheinlich hat er einfach keine Vorstellung davon, wie besch... es ist, auf eine dringende Entscheidung zu warten, um endlich den Kopf für andere Dinge, die bei einem Umzug auch noch anstehen, frei zu kriegen.
Er wählt unter den unterschriebenen Dokumenten eins aus.
Das denke ich auch. Und deswegen finde ich es blöd, den Interessenten einen Mietvertrag zuzuschicken, weil es eben den Eindruck erweckt, er hätte sich bereits entschieden.
Das Mietverhältnis ist gültig wenn du den Schlüssel hast (also die Wohnung bewohnst) und dafür Miete zahlst.
Wenn der Vermieter nicht unterschreibt dann gilt die gesetzliche Regelung nach BGB mit der als Mieter extrem gut gestellt bist. Also ich würde einen Teufel tun und nochmal nachfragen.
Also ich würde einen Teufel tun und nochmal nachfragen.
Und am 15.7. ohne Wohnung da stehen?
oh ich dachte das Mietverhältnis läuft bereits.
Ich würde den potentiellen Vermieter anrufen oder anmailen und nach dem Stand der Dinge fragen.
Die Zusendung des Mietvertrages stellt ein Angebot dar. Dies hast du angenommen. Jedoch ist der Vermieter, solange er nicht unterschrieben hat, frei in seiner Entscheidung und kann das Angebot selbstverständlich zurücknehmen. Natürlich wäre es sinnvoll, dich darüber zu informieren.
Ich persönlich halte nichts davon, den potentiellen Mietern gleich einen Blanko-Mietvertrag zuzusenden. Das macht den Eindruck, als hätte man sich bereits für sie entschieden. Wenn man so etwas macht, sollte man dazu schreiben, dass der Interessent sich den Inhalt des MV durchlesen möge und dann bitte ab- oder zusagen möge. So wird deutlich, dass es sich nur um eine Information handelt und nicht um den Abschluss eines Mietvertrages.
Rufe mal den Vermieter an
Wenn ich das richtig im Kopf habe ist das Mietverhältnis nur das gültig, wenn beide Parteien unterschrieben haben.
Wenn vereinbart ist einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, ja.
Also ruf an und frag. Schließlich mußt Du planen.
Nö, erst wenn auch der Vermieter unterschrieben hat.