Muss ich in den Mietvertrag reinschreiben "Hiermit kündige ich unter Einhaltung der Frist von drei Monaten"?
Muss ich in die Kündigung reinschreiben "Hiermit kündige ich mein Mietverhältnis für den bestehenden Mietvertrag ... unter Einhaltung der Frist von drei Monaten zum 30.04.2018", auch wenn es einen Nachmieter gibt, der das Zimmer schon ab dem 1.4. übernehmen möchte? Oder schreibe ich dann, dass ich zum 31.03. kündige und es dann der schon gefundene Nachmieter übernimmt? Weil mein Vermieter ja erst noch alles mit ihm klären muss und ich komme mir dann so vor als würde ich das "bestimmen". Würde mich über eine schnelle Antwort freuen :)
4 Antworten
Unterscheide: Kündigen ist als einseitige Willenserklärung für Mieter nur mit gesetzlicher Dreimonatsfrist n. § 573c I BGB zulässig. Beendigung durch übereinstimmenden Auflösungsvertrag zu beliebigem Datum.
Daher schreibt man richtigerweise:
"... hiermit biete ich Ihnen Auflösung unseres Mietverhältnisses zum 31.03.2018 an, sofern sie mit dem Nachmietinteressenten vorfristig Mietvertrag begründen wollen.
Hilfsweise kündige ich n. § 573c I BGB unseren Mietvertrg zum 30.04.2018."
Dies ergäbe für dich drei Optionen:
- Der VM stimmt Auflösung zum 31.03 zu und du schuldest ihm keine Miete, aber rechtzeitge Rückgabe
- Der Nachmieter möchte eher einziehen und du gestattest es ihm, wenn er dir die bezahlte Märzmiete erstattet und weil du schon umgezogen bist
- Der Nachmieter mietet ab 01.04. und du zahlst bis dahin an deinen alten VM Miete, ob du bereits umgezogen bist oder nicht.
Viel Erfolg :-)
G imager761
Muss ich in die Kündigung reinschreiben "Hiermit kündige ich mein Mietverhältnis
Für eine wirksame Kündigung reicht es, wenn du dem Vermieter (per Einwurfeinschreiben, Zugang bis 3. Werktag des Monats) mitteilst, dass du das Mietverhältnis kündigst. Es gilt dann automatisch der nächstmögliche fristgerechte Termin.
Du musst gar kein Datum rein schreiben, schreib einfach, du kündigst fristgerecht.
Wenn der Nachmieter vom Vermieter angenommen wurde und ein Vertrag mit ihm gemacht wurde, dann machst du einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter. Das wäre wichtig, dass du zu dem Zeitpunkt nachweislich aus dem Vertrag entlassen bist.
Hiermit kündige ich fristgerecht zum ........
Die Nachmieterschiene ist was anderes. Der Vermieter muß damit einverstanden sein. Er hat auch das Recht einen Nachmieter abzulehnen.
fristgerecht zum ........
unnötig, es gilt automatisch der nächstmögliche Termin ...