Kann vermieter ohne Vorankündigung oder Mietvertragsänderung über die Betriebskosten Haftpflichtversicherung und grundsteuer berechnen mietvertrag seit 44 Jahr?
8 Antworten
Zunächst müsste man Dir gratulieren, dass Dich der Vermieter all die Jahre nicht mit diesen Kosten belastet hat, sondern sie aus eigener Tasche bezahlte. Hintergrund dessen, dass Vermieter die Betriebskosten immer häufiger auf die Mieter umlegen - was sie zweifelsfrei dürfen -, ist die Tatsache, dass diese Betriebskosten in den letzten Jahren exorbitant gestiegen sind. Die Kommunen heben regelmäßig die Grundsteuern an, die Gebäudeversicherung verlangt immer höhere Prämien. Vor einigen Jahren war dies noch eher ein kleiner Posten, aber inzwischen schlagen diese Ausgaben heftig ins Kontor. In Deinem Fall wäre es allerdings angebracht gewesen, der Vermieter hätte frühzeitig auf die anstehende Kostenumlage hingewiesen.
... wir dürften, so die Gerichte, wenn es denn damals so vereinbart wurde.
Zwischenzeitlich gibt es ja auch neue gesetzliche Vorgaben, die gelten aber nicht für die alten Vereinbarungen.
Viel Glück.
mietvertrag seit 44 Jahr
Und was steht da drin, bezüglich der Betriebskosten? Sind Haftpflicht und Grundsteuer mit aufgeführt, bzw. wird auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, dann kann er das, und es war sehr nett von ihm, das die zurückliegenden 44 Jahre nicht berechnet zu haben.
... und genau deshalb kommt sie auch heute nicht zur Anwendung.
Mietverträge, die schon so lange laufen, wurden sehr häufig viel zu wenig erhöht. Wenn nun plötzlich jemand anders verantwortlich ist als Vermieter (z. B. Erbe) oder ein Verwalter eingesetzt wurde, wird dieser prüfen, was alles umzulegen ist. Dabei wird man wohl drauf gekommen sein, dass, obwohl im Vertrag enthalten, Grundsteuer und Haftpflichtversicherung noch nie umgelegt wurden. Da es kein Gewohnheitsrecht gibt, kann das dann plötzlich neu in der Abrechnung erscheinen. (Immer vorausgesetzt, der Mietvertrag gibt das her.)
Aber davon unabhängig: Prüf wirklich ehrlich, ob Deine Miete nicht doch etwas weit hinter dem Markt zurück geblieben ist. Sollte das der Fall sein und Du wehrst Dich jetzt gegen diese zusätzlichen Betriebskosten, könnte es sehr gut sein, dass Du in den nächsten Jahren des öfteren mit einem Mieterhöhungsverlangen konfrontiert wirst, solange, bis Marktniveau erreicht ist. Das solltest Du zumindest berücksichtigen, wenn es darum geht, diese zusätzlichen Beträge hinzunehmen oder zu reklamieren.
Er kann es nicht willkürlich machen, aber am Ende des Jahres muss er die Kosten sowieso für dich nachprüfbar nachweisen, also auch wenn du monatlich zuviel gezahlt hast, ist das kein echter Verlust, weil er dir den Mehrbetrag zurückgeben muss.
Du kannst dich aber auch im örtlichen Mieterverein beraten lassen.
Es reicht inzwischen die bloße Erwähnung des Begriffes Betriebskosten im Vertrag.
Davon abgesehen gab die Betriebskostenverordnung vor 44 Jahren noch nicht.