Darf ein Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn..
Beim Unterschreiben des Mietvertrages für die neue Wohnung hat der Vermieter mich gefragt wo ich arbeite. Wahrheitsgemäß habe ich ihm gesagt, dass ich momentan Arbeitssuchend bin, jedoch eine mündliche Zusage bei einer in der Nähe liegenden Firma bekommen habe zum 1.08.
Das Mietverhältnis soll am 1.06. beginnen und wir haben vereinbart, dass ich ihm den Vertrag zukommen lasse, sobald ich diesen habe.
Die jetzige Wohnung ist gekündigt zum 01.06., heute erhielt ich einen Brief vom neuen Vermieter, dass er vom Mietvertrag zurücktreten würde, falls er nicht kurzfristig den Vertrag bekommt.
Den Vertrag habe ich selber noch nicht, darf der Vermieter jetzt tatsächlich zurücktreten?
15 Antworten
Rechtlich hat der Vermieter keine Handhabe, aber was soll das denn für ein Mietverhältnis werden, wenn das jetzt schon so ein Kräftemessen ist? Manche Vermieter kann man verstehen, wenn man deren Vorgeschichte mit Mietern kennt. Nichts desto trotz ist der Vertrag jetzt geschlossen, die Kaution bereits bezahlt und einen Rechtsanspruch auf Vorlage eines Arbeitsvertrages hat der Knabe ohnehin nicht. Es ist auch weltfremd, einen Arbeitsvertrag mehr als zwei Monate vor Antritt einer neuen Beschäftigung zu fordern. Außer bei Ausbildungsverhältnissen werden Verträge soweit im Voraus ganz selten geschlossen.
Ich würde es nochmal mit einem vernünftigen Gespräch versuchen und ihm im Zweifel eine Selbstauskunft anbieten. Es bringt ja nun rein gar nichts, auf §§ rumzureiten. Wenn er den Schlüssel nicht rausrückt, sitzt ihr in zwei Wochen auf der Straße. Rechte hin oder her.
will wohl der Mieter kaum.
muss der Vermieter erst mal beweisen. Der Mieter hat ja keine falschen Angaben gemacht, sondern lediglich noch keinen schrifltichen Vertrag. Das ist keine arglistige Täuschung.
eine Unzumutbarkeit kann mit Verweis auf die bereits vollständig geleistete Kaution kaum vorgetragen werden. Wo kommt das Zitat über die Frist zur Vorlage der Gehaltsbescheinigung her?
ich hoffe ja jetzt nicht, dass der Mieter bereits die Kaution geleistet hat, obwohl noch gar keine Unterschriften unter dem Vertrag waren.
Ganz so doof sind wir nicht, BEIDE Parteien haben unterschrieben!
Wollte ich auch keineswegs unterstellen. Mietverträge könnten auch mündlich geschlossen werden. Die Kaution wäre immerhin ein Beweis für einen Abschluss gewesen.
Es gab mit diesem Vermieter von Anfang an Probleme, erst hieß es wir können die Kaution in 3 Raten Zahlen ab Mietbeginn und die Schlüssel könnten wir anfang Mai bekommen um zu renovieren.. Als wir anriefen wegen der Schlüsselübergabe hieß es plötzlich die ganze Kaution sei auf einen Schlag und vor Schlüsselübergabe zu zahlen. Wenn das geschieht bekommen wir die Schlüssel. Gut, wir haben 1200€ überwiesen und nochmals angerufen um nach einem Termin wegen der Schlüsselübergabe zu fragen. Es hieß 'Nein, erst 14 Tage vor Mietbeginn' Bei dem Telefonat fragte der Vermieter mich nochmal ob wir ALG 2 beziehen, nein tun wir nicht!
Bezüglich der Arbeitsvertrages war ausgemacht, dass ich den zukommen lasse sobald ich ihn habe und wir haben auch extra nochmal gesagt, dass selbst wenn dieser Vertrag nicht nicht zustande kommt, ich noch ander Bewerbungen versendet habe und auf Antwort warte und wir die Miete trotzdem immer zahlen könnten.
Solange nicht wie vereinbart beide unterschrieben haben, braucht niemand dem Vertrag durch Unterschrift beizutreten.
Ist der mietvertrag schon unterschrieben? hast du schon eine "mieterkaution" bezahlt? Soviel ich weiss kann er zurücktreten, müsste dann aber eine Strafe zahlen. Aber rede mit deinem Vermieter und am besten gibtst du ihm die telefonnummer von deiner neuen Arbeitsstelle, dann kann er sich da erkundigen und es klärt sich alles
Ich bin nicht 100 % sicher ob meine Aussage stimmt also hol dir lieber noch eine zweite Meinung ein.
Auf jedenfall viel Glück mit dem Vermieter
lg TriiXx
Der Mietvertrag wurde am 30.03. unterzeichnet, Mietkaution in Höhe von 1200€ wurde auch auf einen schlag bezahlt.
Beweist das nicht irgendwo unsere liquidität?
Das beweist es sehr wohl, aber die Mieterkaution ist ja eigentlich da, um Schäden, die der Mieter während der Mietdauer verursacht hat, am ende des Mietverhältnisses zu bezahlen. Ich würde die obenstehenden Tipps durchführen um deinen Vermieter zu besänftigen.
brauchen (manche) Vermieter Streicheleinheiten um Verträge zu erfüllen?
rufe ihn an, dass dir der Mietvertrag noch nicht vorliegt
Tatsächlich? Das übersieht nun völlig folgenden Rechtmittel des Vermieters vor Mietbeginn:
1. Aufhebungsvertrag: Der Vertrag wird unter beidseitigem Einverständnis aufgehoben
2. Vertragsanfechtung: Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung bezüglich der monatlichen Einkünfte des Mieters
3. Anpassung des Mietvertrages bei strittiger Geschäftsgrundlage (Arbeitsverhältnis) n. § 313 (3) BGB "Der Mietvertrag wird einvernehmlich vorfristig gelöst, wenn eine Gehaltsbescheinung des Mieters bis zum 20.05.2013 nicht vorgelegt wird".
Und nur am Rande: Der Mietvertrag wäre überhaupt erst gültig, wenn er beiderseits unterschrieben wäre. Das setzen wir immer voraus, wissen wir es?
G imager761