Keine Unterschrift von Vermieter. Kaution überweisen?
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, vom Vermieter allerdings bisher keinen gegengezeichneten Mietvertrag erhalten. Ich soll nun die Kaution überweisen, damit die Übergabe stattfinden kann. Meine Frage wäre
- Ist ein Mietverhältnis zustande gekommen?
- Würdet Ihr die Kaution davor überweisen?
- Kann ich den Mietvertrag widerrufen/vom Mietvertrag zurücktreten, sofern ein Mietverhältnis überhaupt vorliegt?
Vielen Dank
7 Antworten
Du solltest vorsichtig sein und erst mal noch nicht überweisen. Es ist wahrscheinlich noch kein Vertrag zustande gekommen.
Du könntest die Kaution in bar bei Schlüsselübergabe mitbringen, die du dann Zug um Zug zahlst. Das ist durchaus üblich.
Ein Widerruf vom Vertrag ist nicht möglich. Aber laut deiner Schilderung liegt ja noch kein Vertrag vor, sondern nur dein Angebot für einen Vertrag. Hiervon kannst du zurücktreten, wenn der Vermieter nicht innerhalb von angemessener Zeit auch seine Willenserklärung abgegeben hat.
Die Kaution solltest Du nicht eher überweisen, bevor Du den vom Vermieter unterschrieben Mietvertrag in den Händen hältst.
Im übrigen kann nach geltendem Mietrecht die Gesamtkaution in 3 Raten jeweils zusammen mit den ersten 3 Monatsmieten überwiesen werden.
Die Kaution ist Vertragsbestandteil und erst mit unterzeichnetem Mietvertrag fällig. Für was soll die Kaution gezahlt werden, wenn Du doch noch gar nicht in Besitz der Mietsache bist?
- Nein!
- Nein!
- Du könntest jetzt noch dem Vermieter mitteilen, dass Du den Mietvertrag doch nicht abschließen willst. Sobald er aber seine Unterschrift drunter gesetzt hat, ist es zu spät und wie willst Du das jetzt noch aufhalten?
Wir machen es so: Mietvertagsunterzeichnung - Vereinbarung eines Termins zur Übergabe - Kaution gegen Schlüssel nach Besichtigung der Wohnung und Ausfertigung eines Protokolls, das einvernehmlich erstellt und unterzeichnet wurde.
Viele Mieter haben uns bisher schon angeboten, die Kaution kurz vor dem Übergabetermin zu überweisen und ggf. zur Übergabe den Überweisungsbeleg mitzubringen, für den Fall, dass wir bis dahin noch keinen Kontoauszug haben, auf dem die Kaution erscheint. Da haben wir noch nie abgelehnt.
Es läge uns aber fern, die Kaution schon unmittelbar nach oder gar noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrags zu verlangen. So kann man Vertrauen auch zerstören.
Damit ein Mietverhältnis vorliegt, müsste beim Vertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Da dann Vermieter noch nicht unterschrieben hat, liegt auch noch kein Mietverhältnis vor.
Ich würd ihn darum bitten, dir den unterschriebenen Vertrag zu geben und erst dann die Kaution überweisen.