Verjährungsfrist bei Fundunterschlagung

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafrechtlich dürfte das nach 5 Jahren verjähren (wenn ich mich jetzt nicht irre). Aber damit verjährt nur die Strafbarkei, der unterschlagene Gegenstand geht dadurch trotzdem nicht in deinen rechtmäßigen Besitzt über. Das heißt wenn das rauskommt nachdem es verjährt ist gibt es zwar keine Strafe aber abgeben muss den Gegenstand trotzdem. 

Wenn man es nach der Verjährung der Unterschlagung verkäuft ist das Hehlerei und somit ein neuer Straftatbestand. Auch in diesem Fall kann man dan nicht für die Unterschlagung bestraft werden aber für die Hehlerei schon.

Die strafrechtliche Verjährung dauert 5 Jahre, das heißt, nach 5 Jahren kann der Finder nicht mehr wegen Fundunterschlagung verurteilt werden.

Die Zivilrechtliche Verjährung dauert in der Regel 3 Jahre, in diesem Fall wäre aber §197 BGB einschlägiger, also 30 Jahre (aber diese Auskunft nur zu 95%er Sicherheit). Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Eigentum zurückgefordert werden.

Also immer Unterscheiden zwischen dem strafrechtlichen und dem zivilen Prozess.

Straftat (StGB)

§ 78
Verjährungsfrist

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Zivilrecht (BGB)

§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen,2. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen,3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,5. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, und6. Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.

der nächste, der so etwas finden wird, wird das direkt einschmelzen und in stücken zum materialpreis verkaufen

diebstahl verjährt nie, die strafe verjährt, aber du erlangst nie das eigentum an so etwas


sie könnten es dir auch noch nach jahren wegnehmen, du würdest nur nicht bestraft

Ich kann das nur mal allgemein beantworten. Die Verjährungsfrist ist allgemein genau so lang wie die mögliche Höchststrafe für das betreffende Delikt.

Ist wohl auch der Grund, warum Mord nicht verjährt, denn dafür gibt's erst mal lebenslänglich. Auch wenn die Praxis nachher oft anders aussieht.

Ich glaube, da solltest du einen Rechtsanwalt befragen. Sind schon sehr spezielle Fragen die du da hast.  Wie leicht bekommst du hier eine Falschinformation.