Fundunterschlagung. Zurückgeben. Anzeige?

5 Antworten

Hallo.

Zitat: Die Unterschlagung ist ein häufiges Delikt der Alltagskriminalität. Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird nach § 246 Abs.1 StGB wegen Unterschlagung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Ist die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch der Unterschlagung ist strafbar.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung als Unterschlagung und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u. a. die Höhe des Schadens, die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen und das Tatnachverhalten. Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema Unterschlagung ist äußerst umfangreich.
Quelle Zitat: http://www.strafverteidiger-lindberg.de/Rechtsanwalt-Unterschlagung-Alltagskriminalitaet-Versuch-strafbar-Schadenshoehe.html

Ich gehe davon aus, das dies zutreffend ist.

Liebe Grüße FD

Anjuska 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 10:47

Vielen Dank. den Artikel habe ich auch gefunden. Ich bin gespannt, was noch folgt. Vorbestraft oder sonst was, ist sie nicht. So dürfte die Strafe mild ausfallen. =)

  1. das Gegenstand gibt es nicht. Der Gegenstand. - Deutschunterricht 2. Klasse.

  2. Fundunterschlagung ist eine Straftat und A dürfte daher ein Problem mit der Bullerei bekommen, wenn B wirklich eine Anzeige macht. Und das mit recht.

Wer so unintelligent ist und sich bei sowas erwischen lässt, muss mit den Konsequenzen leben.

Anjuska 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 10:44

Entschuldige. Das Gegenstand. =)

Wenn A die Sache zurückgegeben hat, hat B keine Handhabe mehr. Vor Gericht hätte der Richter wahrscheinlich einen ähnlichen Vergleich vorgeschlagen. B hätte ja nicht einmal mehr einen Beweis als seine eigene Aussage, das A je in Besitz des Gegenstandes war.

Anjuska 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 10:49

Da hättest du natürlich recht! Vielen Dank =)

Sie hat doch den Gegenstand zurueckgegeben, was willst du denn nun noch fuer einen Aufstand machen, ist doch alles gut.

Wahrscheinlich drohen A gar keine Konsequenzen. Man koennte sie anzeigen, aber da wird wohl nicht viel passieren.

Anjuska 
Beitragsersteller
 06.02.2015, 11:43

na das verstehe ich jetzt auch nicht, warum diese Person sich aufregt. Ich meine, es war natürlich auch kindisch von A das Gegenstand aus Empathie nicht zurückzugeben, aber die Sache hat sich doch geklärt. Da muss man nicht mehr mit einer Anzeige drohen..-.-

Vielen Dank!

ohne kennzeichnung vom besitzer ist da wohl nicht viel zu machen (und ohne beweise)