GEZ Gebühren- Verjährung?
Hallo zusammen, noch eine Frage bzgl GEZ gebühren. Ich hätte gern eine "Expertenmeinung" aber für meinen besonderen Fall.
Vom ca Okt 2012 bis Ende 2014 wohnte ich in einer dreier WG und der Hauptmieter bezahlte ermäßigte GEZ-Gebühren wegen einer Behinderung. Wir teilten diese Gebühren durch 3.
Ende 2014 errinerte GEZ, dass ermäßigte Gebüren nicht gültig pro Wohnung, sondern pro Person sind. Sie erstellten einfach eine Gutschrift für den Hauptmieter, nannten mich GEZ-Gebühren-verantwortlich und verlngten von mir die Gebühren seit Januar 2013 (mal 17,50 diesmal).
Die Frage: Wann verjährt mein Pflicht für die Gebühren von 2013? Muss ich bspw. am 1.1.2016 keine GEZ-Gebühren für das ganze Jahr 2013 (oder das erste Quartal oder das erste Monat) mehr bezahlen?
Vielen Dank!
4 Antworten
Der Rundfunkbeitragsservice hat keinen Fehler gemacht, jedenfalls nicht für die Zeit ab 1.1.2013. Denn eine Beitragsermäßigung wie auch eine Befreiung für den Hauptmieter der WG wirkt keinesfalls für die übrigen WG-Mitglieder. Richtig wäre es gewesen, dass sich eines der voll pflichtigen Mitglieder angemeldet hätte. Dann hätte sich das ermäßigte Mitglied an der internen Erstattung nur mit einem Drittel des normalen Betrags beteiligen müssen. Also zahlt das ermäßigte Mitglied 17,50 : 3 : 3 = 1,94, während die anderen beiden jeweils 7,78 zahlen. Der Beitragsservice kann sich aus den voll pflichtigen WG-Mitgliedern ein beliebiges Mitglied als Zahler raussuchen, da alle Bewohner der Wohnung Gesamtschuldner sind. D.h. von jedem kann der Betrag gefordert werden, aber er kann insgesamt nur einmal verlangt werden. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt nur für Beitragsforderungen, die dem Beitragsservice bekannt sind; dagegen verjähren nach der bisherigen Rechtsprechung sog. hinterzogene Rundfunkbeiträge nie. Das liegt daran, weil die Verjährung eine Einrede ist, die nur derjenige erheben kann, der sich selbst rechtstreu verhält. Da du dich nicht so verhalten hast (S. Sätze 2+3), kannst du die Verjährungseinrede ohnehin nicht erheben. Im Übrigen ist die Verjährungsfrist sowieso noch nicht abgelaufen. Für das Jahr 2013 läuft sie erst am 31.12.2017 ab (Beginn 1.1.2014).
verstehe nicht, wie du als jetzt in der Dreierbeziehung der Hauptmieter bist, wenn du in der WG nur als Nutzer wohnst, mit Zweitwohnsitz, womöglich nicht gemeldet und jetzt der Hauptverantwortliche ? Was ist denn dann der Hauptmieter? Was spricht denn jetzt dagegen, die Kosten nachwievor durch 3 zu teilen? Hat denn der Hauptmieter diesem Laden deine Adresse mitgeteilt und warum, wenn er doch sein Geld zu 2 Drittel zurückerstattet bekommen hat??
Die ordentliche Verjährung ist 3 Jahre, sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Für Forderungen aus 2013 beginnt die Verjährung als am 1.1.2014.
Die Verjährung wird gehemmt durch "Anmeldung" der Forderung. Da die Gebührenstelle (die heißen nicht mehr GEZ!) die Forderungen an dich gestellt hat, wäre die Verjährung, sofern keine weitere kommen würde, ab JETZT, bzw Januar 2016 + 3 Jahre...
Wobei das Vorgehen der Gebührenzentrale mehr als zweifelhaft ist, sie kann sich nicht einfache eine Person einer WG ausgucken, und dem zahlen lassen.
Das ist eigentlich ein Fall für einen Rechtsanwalt... Es gibt für solche Fälle auch die Möglichkeit einer Online-Rechtsberatung für wenig Geld
Erster Ansprechpartner wäre der Hauptmieter, der hier offenbar einen Fehler gemacht hat, vermutlich, weil die Beitragstelle versäumt hat, da rechtzeitig nach zu haken.
Hab mich schon erfolgreich für eine Bekannte gegen den Verein gewehrt!
Falsch, Ansprechpartner ist nicht der Hauptmieter, sondern der erste Bewohner der nicht ermäßigt oder befreit ist. Da der eine Bewohner der Wg ermäßigt wurde durch den Beitragsservice, wird der nächste angesprochen. Da dieser nichts vorzubringen hat, wird er angemeldet und zwar ab Einzug in die Wohnung. Hier kann ein Anwalt garnichts mehr tun. Der Bewohner muss zahlen.
Vielen Dank BalTab. Es war mir nicht klar, dass die Verjährung druch Anmeldung der Forderung gehemmt würde. Die Verbraucherzentrale sagten meinem Mitbewohner, dass wir nichts dagegen tun könnten. Ich versuche trotzdem mit GEZ das zu verhandeln und bekomme eine Rechtsberatung von der Verbraucherzentrale.
Deine Schulden verjähren überhaupt nicht beim Beitragsservice. Sie wurden festgesetzt und wenn du nicht beald in die Gänge kommst mit der Zahlung, dann werden diese Schulden gepfändet. Einen schlechten Schufa-Eintrag hast du bereits.
Also zahle endlich oder stelle einen Antrag auf Ratenzahlung. Irgendwelche Träume über Unsinn bringen dich nicht weiter.
Doch sie kann. Für die Wohnung war ein voller Beitrag fällig, weil dort auch voll zahlungspflichtige Personen wohnten.
Wenn die sich nicht so anmelden, dass korrekt bezahlt wird, haben sie - bzw. einer von ihnen - Pech gehabt.