komischer Brief wegen führerscheinantrag ?

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Das ist ganz bestimmt eine Verwechslung und das kann tatsächlich auch im Amt passieren. Beispiel: bei uns im Ort wohnen zwei Frauen mit genau gleichem Vor- und Nachnamen in Häusern, die nebeneinander stehen und sie arbeiten beide im selben Krankenhaus und sind altersmäßig nur ein oder zwei Jahre auseinander. Da muss einer ein bisschen schräg in seinen Computer gucken und schon ist man beim Falschen...

Liest sich komisch, veräppelt Dich da jemand? Da passt einiges nicht, in einem laufenden Verfahren gibt es kein Urteil. Und wenn es ein Urteil gibt, dann nicht bei der Staatsanwaltschaft.

Und wenn etwas läuft, dann ein verfahren, keine Anzeige.

Hey Anscheinend bist du mal Auto gefahren ohne Fahrerlaubnis sprich ohne "Führerschein" das zur Folge haben kann das du kein Führerschein beantragen kannst und eine bestimmte Sperrfrist abwarten musst. Mit dem Strafbefehl ist gemeint ob du eine von der Staatsanwaltschaft verhängte Strafe mit Post zubekommen hast. Wenn ja und die Sperrfrist abgelaufen ist, geh zu der Behörde und zeig das vor.

also nun war ich bei der Polizei und habe nachgefragt ob es sowas gibt die meinten nein aber beim Landratsamt bekam ich dann meine polizeiakte und da stand das dass vergen am 1.10.2009 war da steht keine Auskunft über das pkw ausser das es orange war anscheinend aber das komische ist ich war da erst 11 jahre alt. und beim Landratsamt wurde mir gesagt das sie auf eine antwort von dem Staatsanwaltschaft warten. werde ich jetzt eine Führerschein sperre kriegen oder nicht weil das ist 6 jahre her und ich war da 11 auserdem bin ich ja nichtmal Auto gefahren jemand hat mich wohl damals angezeigt um wegen irgendwas sauber davon zukommen . bitte hilft mir leute. welche Konsequenzen kommen auf mich zu darf ich meinen Führerschein machen ?

Das steht da so Wort-Wörtlich? Anzeige (...) läuft. und ein Urteil bei der Staatsanwaltschaft? Überprüfe bitte nochmal genau Text und Briefkopf ;-)

Sollte dies tatsächlich ein amtlicher Brief sein, ist dort bestimmt eine Telefonummer und ein Aktenzeichen vermerkt. Im ersten Schritt kann man immer einmal anrufen und sich die Sachlage erst einmal erklären lassen, bevor man ggf. Schritte (z.B. mit einem Rechtsanwalt) versucht.