Verjährung bei Versandhausbestellung

6 Antworten

Hier muss man den genauen Sachverhalt kennen, um einen (mögliche) Verjährungstermin benennen zu können. Die gesetzliche Verjährungsfrist aus Lieferungen und Leistungen beträgt zunächst einmal 3 Jahre, gerechnet ab Jahresende, in dem die Forderung entstand. Wurde zwischenzeitlich aber eine Mahnung ausgesprochen, also diese Forderung zum Beispiel durch ein Inkassobüro angemahnt, hemmt diese Mahnung die Verjährung. Eine Verjährung wird also durch eine Mahnung ausgesetzt.

drossel32 
Beitragsersteller
 17.07.2013, 14:45

Hab ja nie etwas bekommen , hab auch nichts in der Hand , das hat warscheinlich niemanden interessiert das war wie gesagt 2000 und das ist jetzt 13 Jahre her

verjährung bei schulden?? das ist aber wunschdenken. was du kaufst musst du auch bezahlen !

perseus123  17.07.2013, 14:35

nein das stimmt so nicht. Es gibt eine Verjährung

wenn du die Schrankwand bekommen hast, jedoch nicht zur Gänze bezahlt hast, ist es doch selbstverständlich, dass die ihr Geld wollen bzw. du gesperrt bist. Wieso sollen Schulden verjähren?

30 Jahre. Hast du keinen Stolz, das zu bezahlen was du kaufst?

perseus123  17.07.2013, 14:36

hatt das was mit stolz zu tun? und deine Persönliche Meinung interessiert niemand.

Christiangt  17.07.2013, 14:38
@perseus123

Durch Leute wie dich gehen ganze Firmen kaputt. Leute wie du sind mit verlaub gesagt " Abschaum"

30 jahre.............