Verjährung von Verstößen gegen Bau- und Nachbarschaftsrechten?

2 Antworten

Als direkter Nachbar hast Du Anspruch auf Einsicht in die Bauakte. Mach ein paar Fotos von der Örtlichkeit, dann kannst Du den Bestand mit der Genehmigung vergleichen. Sollten Abweichungen vorliegen, besprichst Du diese mit dem Sachbearbeiter und lässt Dich bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten. Ein Weg wäre die offizielle Anzeige eines Bauverstoßes. Die Behörde ist aber nicht verpflichtet tätig zu werden.

Dann bleibt Dir nur die zivilrechtliche Klage. Führe ein Tagebuch über den Werkstattbetrieb, idealerweise mit Lärmmessung und lass' Dich von einem Fachanwalt beraten.

Eine Verjährung gibt es nicht, nur schwinden die Abwehrmöglichkeiten mit der Dauer der Duldung, wobei bei 3 Jahren bereits der Tiefststand erreicht sein dürfte.

.... bei uns jedenfalls nicht.

Was sagen denn die Damen und Herren im Rathaus dazu und warum kommt da kein Bußgeldbescheid?

SoCel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 15:56

ich wollte ein guter Nachbar sein und habe sie walten lassen mit der Bitte den Kundenverkehr zu drosseln bzw. Rücksicht auf mich zu nehmen... typischerweise nehmen die Leute in diesem Land dies zum Anlass gleich zu tun was sie wollen... irgendwann hat man natürlich die Nase voll und ich tendiere auch immer mehr dazu das ganze Ding abreißen zu lassen, da der Besitzer immer frecher wird