GEZ, Pflegeheim, Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Rundfunkbeiträgen, wann verjähren Ansprüche?

3 Antworten

In so einem Fall muss man die GEZ (heißt heute anders) anschreiben und alles genau schildern. In der Regel ist man dort kulant. In einem ähnlichen Fall habe ich was für meine Freundin geschrieben, und die hat fast 1000 Euro zurückbekommen. Sie und ihr Vater haben jeder für sich Rundfunk- und TV-Gebühren bezahlt, obwohl gemeinsam in einem Haushalt lebend. Ob das verjährt, weiß ich nicht. Bei meiner Freundin ging es bis zu 5 oder 6 Jahre zurück,

hannes49 
Beitragsersteller
 16.02.2017, 14:45

Vielen Dank für die Antwort. Wie gesagt, ich habe das ja bereits getan, und der "Beitragsservice" hat sich auf die Verjährung berufen. Ist nicht sooo kulant, finde ich.

Der 2017er Abbuchung bei der Bank widersprechen.


Du kannst überhaupt froh sein, dass der Beitragsservice überhaupt so kulant war das Ganze rückwirkende abzumelden. Im Normalfall ist eine Abmeldung nur zum Folgemonat des Abmeldungseingangs möglich. 

Ich finde es eher erschreckend, dass du nicht einfach die Tatsache hin nimmst und damit zufrieden bist, zu mal es nicht mal dein eigenes Geld war, was du da eingezahlt hast. Sondern das deiner Mutter und ich glaub, die braucht das Geld gewiss nicht mehr ... von daher verstehe ich nicht diesen Aufwand .... aber hätte man damals vor den Umzug ins Pflegeheim für die Mutter alles geklärt und auch abgemeldet dann wäre so etwas auch nie passiert, aber da sieht man mal wieder, es interessiert erst einen, wenn man Geld rausholen kann.