GEZ, Pflegeheim, Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Rundfunkbeiträgen, wann verjähren Ansprüche?
Meine Mutter hat bis zu ihrem Tode (Nov. 2016) 8 Jahre in einem Pflegeheim (vollstationär) gelebt. Erst jetzt haben wir zufällig erfahren, dass sie deshalb keine Rundfunkbeiträge hätte zahlen müssen. Es wurden also von ihrer ohnehin kleinen Rente fast 2000 € Rundfunkgebühren zu unrecht von der GEZ eingezogen.
Im Dezember 2016 haben wir deshalb die bereits gezahlten Beiträge zurück gefordert. Die GEZ hat nun das Konto mit Ablauf 12/2013 (also nachträglich) abgemeldet u. die Gebühren für die drei Jahre 2014 bis 16 erstattet. Für das Jahr 2013 ( u. davor) seien die Ansprüche verjährt (3-jährige regelmäßige Verjährungsfrist nach §195ff BGB u. Rundfunkstaatsvertrag).
Ich bin allerdings der Meinung, dass in diesem speziellen Fall die Verjährungsfrist erst in dem Moment beginnt, in dem wir Kenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen erlangt haben.
Denn: im umgekehrten Fall argumentiert die GEZ selbst folgendermaßen: "Erlangt die GEZ oder die zuständige LRA erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass eine Gebührenforderung für zurückliegende Zeiträume besteht, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, in dem die GEZ oder die LRA von den Tatsachen Kenntnis erhält, die eine Gebührenpflicht begründen. Gleiches gilt, wenn Gebührenforderungen erst verspätet geltend gemacht werden können, weil der Rundfunkteilnehmer es versäumt hat, korrekte Daten mitzuteilen."
Außerdem wurde Anfang Januar bereits der Beitrag für 2017 abgebucht. Zumindest dieser müsste doch zusätzlich erstattet werden?
Ich würde mich freuen, wenn jemand sich mit dieser Problematik besser auskennt und uns einen Rat geben kann, wie wir die zu unrecht gezahlten Beiträge zurück erhalten können. Bitte nur sachkundige Antworten und keine Vermutungen. Vielen Dank schon mal im Voraus!
3 Antworten
In so einem Fall muss man die GEZ (heißt heute anders) anschreiben und alles genau schildern. In der Regel ist man dort kulant. In einem ähnlichen Fall habe ich was für meine Freundin geschrieben, und die hat fast 1000 Euro zurückbekommen. Sie und ihr Vater haben jeder für sich Rundfunk- und TV-Gebühren bezahlt, obwohl gemeinsam in einem Haushalt lebend. Ob das verjährt, weiß ich nicht. Bei meiner Freundin ging es bis zu 5 oder 6 Jahre zurück,
Vielen Dank für die Antwort. Wie gesagt, ich habe das ja bereits getan, und der "Beitragsservice" hat sich auf die Verjährung berufen. Ist nicht sooo kulant, finde ich.
Der 2017er Abbuchung bei der Bank widersprechen.
Du kannst überhaupt froh sein, dass der Beitragsservice überhaupt so kulant war das Ganze rückwirkende abzumelden. Im Normalfall ist eine Abmeldung nur zum Folgemonat des Abmeldungseingangs möglich.
Ich finde es eher erschreckend, dass du nicht einfach die Tatsache hin nimmst und damit zufrieden bist, zu mal es nicht mal dein eigenes Geld war, was du da eingezahlt hast. Sondern das deiner Mutter und ich glaub, die braucht das Geld gewiss nicht mehr ... von daher verstehe ich nicht diesen Aufwand .... aber hätte man damals vor den Umzug ins Pflegeheim für die Mutter alles geklärt und auch abgemeldet dann wäre so etwas auch nie passiert, aber da sieht man mal wieder, es interessiert erst einen, wenn man Geld rausholen kann.