Sind die Kosten einer Eigentumsänderung verjährt?
Ich wurde mit Schreiben vom 11.02.2019 von der Landesoberkasse aufgefordert, die vierstelligen Kosten für die Eigentumsänderung zu bezahlen. "Für diese Kosten haften Sie als Zweitschuldner", wurde mit einem Satz vermerkt.
Folgender Hintergrund: Ich habe im April 2015 ein Haus verkauft. Alle Löschungskosten gingen zu meinen Lasten. Der Käufer hätte die Kosten über die Eigentumsänderung übernehmen müssen. Da dieser allerdings wegen Krankheit seinen Job verlor und vermutlich zahlungsunfähig wurde, möchte die Landesoberkasse diese Kosten nun von mir. Ob und inwieweit beim Käufer vollstreckt wurde, ist mir nicht bekannt.
Meine Frage nun: Muss ich tatsächlich diese Kosten bezahlen? Ist mittlerweile evtl. eine Verjährung eingetreten?
2 Antworten
Dazu sind die Fristen zu kurz.
Bei mir ist es anders herum.
Mein Bürge verstarb. und ich konnte die Kosten selber nicht tragen.
Also wurde der Verk. als Zweitschuldner herangezogen.
Du kannst ja selber gegen den Erweerber vollstrecken.
Er bleibt ja nicht immer insolvent.
Die Summe ist an die Landeskasse zu bezahlen, denn für diese Schulden haftest du - wie richtig vermerkt - als Zweitschuldner. Hier ist auch rein gar nichts verfristet. Du hats nur die Option, zivilrechtlich per Mahnbescheid gegen den Schuldner selbst vorzugehen. Nur - wenn der in die Privatinsolvenz geht, ist auch ein Titel ggfs. wertlos.