Angefangener Jugendarrest Verjährung?
Guten Abend, ein guter Freund von mir soll nächste Tage in der Jugendarrest,
Er hatte 2 Wochen Dauerarrest als Strafe erhalten.
Von denen er schon 5 Tage abgesessen hat, und bald die restlichen 9 Tage absitzen soll.
Laut §87 Abs. 4 JGG verjährt Jugendarrest nach einem Jahr.
Die Verjährungsfrist wäre zum 19.12 abgelaufen.
Die Frage ist ob der Arrest nach einem Jahr verjährt oder nicht.
1 Antwort
Ja, er verjährt nach einem Jahr ab der Rechtskraft. Allerdings nur der Beginn. Wie ein Arrest unterbrochen werden kann, ist mir zwar ein Rätsel. Aber auch bei der Fortsetzung sollte diese Regelung gelten. Nach einem Jahr darf nicht mehr vollstreckt werden. Wenn die Polizei vorbei kommt um einen mitzunehmen, ist es sicherlich ganz sinnvoll, wenn man diese Vorschrift griffbereit zur Hand hat^^
Der Arrest konnte durch sein Ausbildungsverhältnis unterbrochen werden.