Angefangener Jugendarrest Verjährung?

1 Antwort

Ja, er verjährt nach einem Jahr ab der Rechtskraft. Allerdings nur der Beginn. Wie ein Arrest unterbrochen werden kann, ist mir zwar ein Rätsel. Aber auch bei der Fortsetzung sollte diese Regelung gelten. Nach einem Jahr darf nicht mehr vollstreckt werden. Wenn die Polizei vorbei kommt um einen mitzunehmen, ist es sicherlich ganz sinnvoll, wenn man diese Vorschrift griffbereit zur Hand hat^^

bodegos 
Beitragsersteller
 04.12.2014, 21:47

Der Arrest konnte durch sein Ausbildungsverhältnis unterbrochen werden.