Kabel über fremdes Grundstück, wann verjährt?

5 Antworten

dafür gibt es keine Verjährung da der Sachverhalt ja unbekannt war, gelten alle Fristen nach Bekanntwerden. Also sollte man A anschreiben und IHM eine Frist etzen bis wann er das Kabel weg zu nehmen hat und wenn er dies nicht tut, dass man dann selber das Kabel entfernt und die Kosten dem A in Rechnung stellt. zu klären wäre noch, ob man hier eine Klage anstreben sollte allerdings denke ich, in Hinblick auf eine zukünftige Nachbarschaft sollte man da eher versuchen friedlich das ganze zu klären bevor es zum lebenslangen Nachbarschaftsstreit kommt.

Hallo, das Beste ist es, ins Gespräch zu kommen. B hat "erfahren" = "gehört" (?), dass A eine Kabel verlegt haben soll. Stimmt das überhaupt?

Wenn es ein Kabel des örtlichen Versorgungsunternehmens ist, dass dieses für die Versorgung von B verlegt hat, dann sind wir im Energiewirtschaftsrecht und eventuelle Ansprüche richten sich gegen den Versorger.

Ist B eine Baggerfahrer, so dass er selbst den Kabelgraben ausgebaggert hat? Könnte es eine Baufirma gewesen sein? Hat B die Firma angewiesen, auf dem Grundstück des A zu baggern? Dann, aber wohl nur dann, wäre der B in der Pflicht zu beseitigen oder zu entschädigen (Rechtsgedanke aus § 912 BGB).

Wünsche nette Nachbarschaft

Bimstein 
Beitragsersteller
 12.04.2013, 20:46

Hier die Hintergründe: A hat vor 3 Jahren eine neue Photovoltaikanlage errichtet. Energieversorger sagte, seine bisherige Anschlussleitung sei zu schwach zur zustäzlichen Einspeisung, deswegen muss er selbst privat eine separate Einspeiseleitung für die PV Anlage zur nächsten öffentlichen Einspeise-Trafostation legen. Hier legte er dann schnurstracks seine neue Einspeiseleitung quer durch das verwilderte Freizeitgrundstück des B, da dies der kürzeste Weg zur öffentlichen Trafostation war. Andernfalls hätte er um das verwilderte Freizeitgrundstück des B gehen müssen, was enorme Mehrkosten bedeutet hätte. B konnte sich aus beruflichen und Zeitgründen viele Jahre nicht mehr um die Pflege seines Grundstücks kümmern. A dachte sich deshalb das fällt eh keinen auf wenn er da mal eben ein Kabel durchlegt. Leider ist es dann doch aufgeflogen.

bigsur  13.04.2013, 18:21
@Bimstein

Super! Weg mit dem Kabel! Was, wenn das Grundstück bebaut würde und das Kabel von einem Bagger abgerissen wird? Wenn es Stromschläge gibt? Man muß doch wissen, wo genau solche Kabel verlegt sind, die kann man doch nicht einfach kreuz und quer verlegen, wie man gerade lustig ist - und erst recht nicht durch fremde Grundstücke.

Die richtige Antwort, hat tapri, ja schon gegeben. Nur das du vielleicht erstmal mit dem Nachbarn redest sollst, wegen dem Kabel, das würde ich nicht machen. Sowas kann schon keine gute Nachbarschaft werde, wenn der Nachbar einfach hingeht, und auf einem fremden Grundstück einfach rumbuddelt. Für mich ist das sogar Hausfriedensbruch. Weil egal, ob das Grundstück, bewohnt ist oder nicht, der hatte dort nichts zu suchen, und noch weniger durfte er dort ein Kabel verlegen, ohne Erlaubnis.

Diese illegale Kabelverlegung ist eine unberechtigte Nutzung des Grundstücks. Hierfür gibt es keinerlei Verjährung. Selbst dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer davon längere Zeit Kenntnis hat, muss er diese Nutzung nicht dulden. Er kann sogar jederzeit und ohne den anderen Nachbarn in Kenntnis zu setzen, dieses Kabel fachgerecht entfernen lassen. Dabei muss er natürlich auf eventuelle Gefährdungen 8., wenn es etwa ein Elektrokabel ist.

Da gibt skeine Verjährungfrist. Was soll denn da verjähren? Der Grundstückbesitzer kann auch in 100 Jahren noch drauf bestehen, daß das Kabel entfernt wird.

tapri  12.04.2013, 18:56

falsch, denn wenn er es weiß und duldet, dann hat es die Chance zum Gewohnheitsrecht zu werden.....

AndyundManu  12.04.2013, 19:17
@tapri

@tapri, es gibt kein so genanntes "Gewohnheitsrecht".

Terezza  12.04.2013, 20:59
@tapri

Die Illusion vom Gewohnheitsrecht hat schon viele Menschen einen Haufen Geld gekostet und Anwälte reich gemacht :)

MirkoOtto  13.04.2013, 08:28
@tapri

Wenn du keine Ahnung hast, schreib einfach nichts! Dingliches Recht verjährt nicht und Gewohnheitsrecht gibt es nicht.