Ist eine Verjährung einer Rückzahlung trotz Todesfall möglich? (Ver.di)

5 Antworten

Der Todesfall hätte Verdi mitgeteilt werden müssen. Woher sollen die denn das wissen? Ich glaube nicht, daß Ihr einen Anspruch auf Rückzahlung habt, wenn ihr das versäumt habt.

Ja, es gibt eine Verjährungsfrist für Rückforderung zu unrecht eingezogener Beiträge. Das Problem ist, dass Du ja jetzt erstmalig eine Rückforderung stellst. Und das ist nur für einen bestimmten Zeitraum der Vergangenheit rechlich möglich.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Erstmal muss ich hinzufügen, dass ich in diesem Fall nicht Erbe bin. Meine Mutter und mein Vater waren verheiratet und somit ist Sie Witwe. Deswegen hat man den Beitrag auch weiterhin von Ihrem Konto abgehoben.

Interessant wäre nun zu wissen, ob es ein Verjährungsfrist für diese Art von Rückforderung gibt und wo im BGB das verankert ist. Denn schließlich wurde hier nichts vergessen oder so, sondern es ist jemand gestorben und meiner Mutter ist der Betrag von 2,50 € nicht aufgefallen.

Ich finde es einfach total dreist, das man sich hier weigert eine Zahlung zurück zu zahlen, für die nie eine Leistung hätte erbracht werden können. Dementsprechend möchte ich so gut wie möglich argumentieren.

Grüße und viele Dank für weitere hilfreiche Antworten.

Es ist sogar noch besser: Mit dem Tod des Erblassers tritt der Erbe in seine Rechtsstellung ein. Ich gehe einfach davon aus, dass du Erbe deines Vaters geworden bist. Mit dem Tod deines Vaters laufen sämtliche Verträge auf dich weiter, wenn sie keine anderen Klauseln beinhalten. Du hast zwar in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht, aber das musst du zunächst wahrnehmen. Ich kenne den Vertrag nicht, den dein Vater mit ver.di abgeschlossen hat, aber wenn dieser keine Klauseln zu seinem Tod enthält und du ihn auch nicht gekündigt hast, ist er bis heute in vollem Umfang wirksam. So gesehen hast du sogar noch Glück, wenn du überhaupt etwas zurückbekommst. Ist der Vertrag an eine Betriebsangehörigkeit geknüpft oder aus einem anderen Grund mit dem Tod deines Vater erloschen, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, demnach kannst du das seit Januar 2011 gezahlte Geld (das verjährt am 31.12.2014) zurückverlangen.

martinzuhause  19.11.2014, 12:57

Mit dem Tod deines Vaters laufen sämtliche Verträge auf dich weiter, wenn sie keine anderen Klauseln beinhalten.

kein vertrag geht auf die erben über. weder handyvertraäge noch versicherungen oder clubmitgliedschaften.

das einzige was auf die erben übergeht ist wenn sie ein haus erben das vermietet ist. dann treten sie automatisch in den mietvertrag ein. der bleibt gültig

Sftwire  19.11.2014, 12:59
@martinzuhause

Doch tun sie. § 1922 BGB oder einfach mal bei Google eingeben und das Ergebnis springt dich an. Wie gesagt: Es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes...

martinzuhause  19.11.2014, 13:31
@Sftwire

bei google steht viel unsinn. im §1922 steht dazu

"Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über."

da steht von verträgen ueberhaupt nichts.

Sftwire  19.11.2014, 13:38
@martinzuhause

Genau. Und das Vermögen umfasst nicht nur das Eigentum, sondern sämtliche Rechtsverhältnisse, inklusive Verträge (Gesamtrechtsnachfolge).

martinzuhause  19.11.2014, 14:09
@Sftwire

ist halt dein glauben.

hallo

mit dem tode endet jeder vertrag , es sei denn der ehepartner ist mit im vertrag , leider ist das meisste geld davon weg , verjährt , max die letzten 2 jahre könnt ihr zurückfordern , oder redet mit ihnen und auf kulanz hoffen .

diese 2 jahresfrist , könnte sich geändert haben , entzieht sich meiner kenntis

gruss

LukPau 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 17:12

Wo ist das im BGB verankert? Und gilt das auch bei Todesfällen?