Verfällt Sonderunutzungsrecht auf Parkplatz nach Verkauf einer Eigentumswohnung?
Hallo! Eine Freundin von mir möchte sich eine Eigentumswohnung kaufen. Lt. dem Verkäufer steht im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht von einem Parkplatz der allerdings auf dem Grundstück des Nachbarhauses liegt. Bei einem Eigentümerwechsel würde das Sondernutzungsrecht verfallen, da der "andere Eigentümer" seinen Anspruch darauf anmeldet und das somit verfällt. Angeblich wäre das Sondernutzungsrecht nur bei dem momentanen Eigentümer im Grundbuch eingetragen und nicht bei dem Eigentümer der in dem anderen Haus wohnt und wäre somit nicht vollständig übertragen. Kann mir jemand sagen ob das so überhaupt sein kann, das kommt mir ein bißchen komisch vor. Danke.
4 Antworten
Dieses Recht müsste im Grundbuch auf dem Nachbargrundstück vermerkt sein.
Vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt...Wenn ein Sondereigentumsrecht nachträglich eingeräumt wird muss dieses einstimmig durch die Gemeinschaft beschlossen und dann anschließend ins Grundbuch eingetragen werden.
Die Frage ist eigentlich ob es sein kann, das es einen Grundbuch eintragt gibt, dieser aber nicht gültig ist, weil er nicht bei jedem Eigentümer eingetragen wurde. Ich dachte immer das geht ganz oder gar nicht...
Ich denke, Verpflichtungen werden im Grundbuch immer auf das jeweilige Grundstück eingetragen. Was soll es für einen Sinn machen, relevante Einträge bezogen auf Flurstück 19 auf Parzelle 123 zu notieren?
... so ein Ding kann, wie ja auch ein Überwegungsrecht, personengebunden sein. Schaue also in das Grundbuch.