Baumrückschnitt auf dem Sondernutzungsrecht-wer trägt die Kosten?

3 Antworten

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Lies mal hier nach, insbes. den letzten Absatz:

http://www.immobilienverwalter-nrw.de/Portals/0/Gallery/WEG%2014%202009.pdf

Bitte auf keinen Fall selbstätig den Auftrag vergeben und im Nachgang dann bei der Verwaltung die Rechnung einreichen, denn es gilt, 'wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch'.

Die Verwaltung hat zu Lasten der Gemeinschaft den erforderlichen Auftrag zu vergeben.

safran1976 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 10:03

Danke geige, das ist schon sehr große Hilfe. Ich setzte noch eine Frage hinterher - Wenn es sich um Herstellung der Verkehrssicherheit handelt, wer muss es dann zahlen? Und noch weiter gefragt - wenn die Verkehrssicherheit nicht hergestellt ist und etwas /jemand verletzt wird, wer haftet dann?

geige  05.08.2010, 17:51
@safran1976

Du mußt die Verwaltung bzw. falls nicht vorhanden, Deine Miteigentümer nachweislich über die vorhandene Gefahrensituation in Kenntnis setzen.

Sofern Dir per Vereinbarung in der TE nicht auch die Kosten über die Instandsetzung der Sondernutzungsfläche aufgegeben wurden, so trägt die Kosten für Instandsetzungsarbeiten an der sich im gemeinschaftlichen Eigentum befindlichen Fläche die Eigentümergemeinschaft.

Ebenso haftet sie und die Verwaltung bei nachweislicher Kenntnis über die voriegende Gefahrensituation bei Untätigkeit im Schadensfall.

Danke geige, das ist schon sehr große Hilfe. Ich setzte noch eine Frage hinterher - Wenn es sich um Herstellung der Verkehrssicherheit handelt, wer muss es dann zahlen? Und noch weiter gefragt - wenn die Verkehrssicherheit nicht hergestellt ist und etwas /jemand verletzt wird, wer haftet dann?

was steht denn in der TE??? So wie ich es kenne wird zwar großzügig mit Sondernutzung umgegangen, aber die Kostenverteilung nicht bestimmt. Wenn dies hier auch so ist, ist die ETG Auftraggeber, Zahler und Haftbar.

safran1976 
Beitragsersteller
 03.08.2010, 15:16

Hallo Tabaluga, danke für Deine Antwort - es ist so, wie du es sagst - im TE steht nichts zu den Kosten.

Weist Du denn wo das steht, dass die ETG der Auftraggeber, Zahler und Haftbar ist? Das wäre super hilfreich das zu wissen.

Vielleicht könnte ich dann vor die Augen führen, dass die ETG bei Schäden haftbar ist - vielleicht würden die das dann in Auftrag geben. Ich muss nur was gutes in der Hand haben. Womit könnte ich die sonst überzeugen es in Auftrag zu geben?