Rechnung nach Eigentümerwechsel ?
Ich habe zum 1.10 eine Wohnung gekauft bzw bin zum 1.10 im Grundbuch eingetragen. Nun erhalte ich im Januar 2017 eine Rechnung über dem Einbau von einem rauchmelder mit rechnungsDatum 29.9. Die hausverwaltung will dass ich das bezahle, da sie mit dem damaligen Eigentümer kein rechtsverhältnis mehr haben und die Bearbeitung der Rechnung wohl so lange gedauert hat. Ist das rechtens ?
2 Antworten
Im Kaufvertrag steht ein Datum mit dem Übergang der Rechte und Pflichten. Rechnungen vor dem Tag sind die des Verkäufers, Rechnungen danach, die des Käufers.
Ich wäre mir zwar nicht zu hundert Prozent sicher, dass hier keine Regelung existieren kann, dass du die Kosten tragen musst (aber schon ziemlich sicher), ganz klar ist die Begründung der Hausverwaltung aber Schwachsinn. Das Rechtsverhältnis zum alten Eigentümer hat zum Zeitpunkt der Leistungserbringung klar bestanden und es ist nicht relevant, ob dies jetzt noch besteht.