verwahrloster Garten in Mehrfamilienhaus - Sondernutzungsrecht anfechtbar?
Wir haben uns eine Eigentumswohnung im 2. OG gekauft, zur Wohnung EG (vermietet) gehört ein Sondernutzungsrecht für den Garten, der aber völlig verwahrlost und ungepflegt ist. Der dort stehende Geräteschuppen modert auch so vor sich hin. Überall wuchert Unkraut, und der Gartenanteil gleicht eher einem zugewuchertem Waldstück als einem nutzbaren Garten. Die Eigentümer der Wohnung unternehmen nichts dagegen, da ihr Mieter immer Pünktlich die Miete zahlt. In der Teilungserklärung sind etwaige Kosten die im Zusammenhang mit dem Garten stehen nicht aufgeführt und betreffen so die WEG. Kann man das Sondernutzungsrecht ändern oder aberkennen lassen? Die anderen Miteigentümer des Wohnhauses sehen das auch so. Vielen Dank für die Hilfe.
3 Antworten
Lass dir den Garten von allen Eigentümern zu deiner Verfügung Schriftlich Bestätigen dann kannst du ihn selbst Nutzen
vielen Dank für die schnelle Antwort. So leicht ist das natürlich nicht, da das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung steht und die Eigentümer der EG-Wohneinheit gar kein Interesse daran hätten.
Grundsätzlich (IANAL) ergibt sich aus WEG § 14 Nr.1 für den Sondenutzungsberechtigten gleichermaßen die Pflicht zur Sorgfalt bei Gebrauch und Nutzung der Sondernutzungsfläche wie für jeden anderen Miteigentümer auch. Allerdings hat die WEG es hier (m.E. schuldhaft) versäumt, in die TE eine klare Kostenübernahmeregelung aufzunehmen., Ist dort nämlich nichts vermerkt, trägt letztlich die WEG insgesamt die Kosten der Gartenfläche. Somit könnte die WEG zwar (notfalls gerichtlich) eine entsprechende Aufforderung / Bescheid zur Behebung der Mängel erwirken, der Nutzungsberechtigte würde an den Kosten in Ermangelung einer Rechtsverpflichtung jedoch nur anteilsmäßig beteiligt.
Kann man das Sondernutzungsrecht ändern oder aberkennen lassen?
Ja - aber nur einstimmig. Das kannst Du getrost vergessen.
Hallo,
da stehen mehrere gegen einen, also schreibt einen Brief an den Wohnungseigentümer, daß dies geändert werden muß.
Meiner Meinung nach müßte es auf eine Teilung der Kosten für den Garten hinauslaufen. Logischerweise sind alle Miteigentümer gleicherweise Teilhaber des Grundstücks mit den entsprechenden Rechten und Pflichten (siehe Grundbuch).
Gibt es denn ein Verwalter ? Wenn ja, wendet Euch schriftlich an ihn.
Einschreiben mit Rückschein, von allen übrigen Miteigentümern unterschrieben.
Eine Frist setzen für eine darauf bezogene Sitzung (mit dem Verwalter, mit allen Eigentümern und dem Vermieter der Eig. Whg.)
Eine Frist setzen für die Pflege des Gartens und die Teilung/Verteilung der daraus entstehenden Kosten!
Kostenvoranschläge von verschiedenen Gartenbaubetrieben holen und unterbreiten.
Emmy