Hecke nicht n der Teilungserklärung - Eigentumswohnung Erdgeschoss - Veränderung ohne Zustimmung?

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Eingegangene Pflanzen dürfen Sie entfernen und auch ggfs. ersetzen. Bauliche Einrichtungen wie Zäune hingegen sind zustimmungspflichtig durch allstimmigen Beschluß - nicht mehrheitlich, soweit die Teilungserklärung deren Schaffung nicht vorsieht!

nein, es verändert das optische erscheinungsbild, was alle betrifft

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/baulich.htm

hier, ganz unten, umgestaltung des gartens, gilt als bauliche veränderung, schon ein türspion.^.

ischdem 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 17:40

DANKE